Fördermöglichkeiten für die Kinder- und Jugendarbeit - FAQ
- Wie stelle ich einen Antrag?
- Woher weiß ich überhaupt, dass ich antragsberechtigt bin?
- Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?
- Wo stelle ich meinen Antrag?
- Ich schreibe einen Verwendungsnachweis, was muss ich beachten?
- Beispiele für eine Förderung
- Downloads
- ACHTUNG: Sonderförderung "Aufholen nach Corona"
Wie stelle ich einen Antrag?
Woher weiß ich überhaupt, dass ich antragsberechtigt bin?
Du liest Dir die für Dich relevanten Förderpositionen durch. Unter "Wer wird gefördert?" sind jeweils die Antragsberechtigten aufgeführt. Zumeist sind Träger der freien Jugendhilfe, Verbände, Vereine, kleine Jugendinitiativen und -Gruppen aus der Kinder- und Jugendarbeit mit Sitz in Greven förderberechtigt. In manchen Positionen sind auch überregionale Dachverbände, die mit Grevener Kindern und Jugendlichen arbeiten, förderberechtigt.
Falls Du über deine Antragsberechtigung unsicher bist, dann melde Dich für eine Beratung bei Georg Dodt:
georg.dodtstadt-grevende
Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?
Wo stelle ich meinen Antrag?
Bei inhaltlichen Fragen steht Dir Georg Dodt gerne zur Verfügung.
E-Mail: georg.dodtstadt-grevende
Tel: 02571 920-844
Den eigentlichen Antrag stellst Du hier:
Postanschrift:
Stadt Greven
Jugendamt
z.H. Cordula Bröcker
Rathausstraße 6
48268 Greven
E-Mail: cordula.broeckerstadt-grevende
Tel: 02571 920-264
Ich schreibe einen Verwendungsnachweis, was muss ich beachten?
Beispiele für eine Förderung
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Euer Jugendverband organisiert eine einwöchige Ferienfreizeit mit Jugendlichen im Sauerland.
→ Informationen findest Du hierzu in der Förderposition "Ferienfreizeiten, Wochenendfreizeiten, Tagesfahrten […]". -
Mehrere Jugendbetreuer*innen Eures Jugendverbands nehmen an einer Schulung zum Thema "Kinderbetreuung" teil.
→ Alle wesentlichen Informationen findest du in der Position „Schulungen von Gruppenleiter*innen und Betreuer*innen“. -
Ein Grevener Jugendtreff will sich ein großes Sofa für ihren Aufenthaltsraum im Wert von 2.500€ kaufen.
→ Hier passt die Förderposition "Anschaffung von Materialien für die Kinder- und Jugendarbeit Einrichtung und Renovierung von Jugendräumen".
Der Zuschuss beträgt bis zu 1.000€ (50% der Gesamtkosten, höchstens jedoch 1.000€). -
Ein Jugendverband plant mit seinen Mitgliedern ein Konzert.
→ Hier passt die Förderposition "Offene Kinder- und Jugendveranstaltungen".
Der Zuschuss beträgt bis zu 90%, aber höchstens 250€. Es werden bis zu drei Veranstaltungen pro Jahr bezuschusst. Es hängt davon ab wie viele Anträge insgesamt eingehen. - Jugendinitiative: Du willst mit Deinen Freunden*innen eine Umweltaktion durchführen und benötigst z.B. Material, Verpflegung oder Geld für Werbungskosten.
→ Hier gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten, bei Fragen wende Dich an Georg Dodt: georg.dodtstadt-grevende
Downloads
- Förderrichtlinien für die Kinder und Jugendarbeit(PDF-Datei; 291,32 KB)
- Kinder- und Jugendförderplan(PDF-Datei; 1,98 MB)
- Antragsformular Kinder- und Jugendarbeit(PDF-Datei; 64,69 KB)
ACHTUNG: Sonderförderung "Aufholen nach Corona"
Das Aktionsprogramm für die Jugendverbände
Das Jugendamt der Stadt Greven wird im Jahr 2022 mit Hilfe des Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" die Grevener Jugendverbände mit ihren vielfältigen Angeboten unterstützen. Die Verbände sollen angeregt werden, neue Angebote zu initiieren. Gleichzeitig wird es die Möglichkeit geben, diese Anträge mit den Fördermöglichkeiten aus dem Kinder- und Jugendförderplan zu verknüpfen.
Ihr sollt dabei unterstützt werden, Eure Leiterstrukturen und Eure Jugendarbeit aufzubauen, zu stärken oder sichtbar zu machen. Gerade Gemeinschaftsaktionen und die Unterstützung Eurer Teams können in der gegenwärtigen Situation helfen. Das kann ein besonderer Gruppenabend oder ein zusätzlicher Ausflug in einem schon geförderten Ferienlager sein. Das kann ein Teambildungsprozess in der Leiterrunde sein oder eine Party für Eure Ehrenamtlichen und vieles mehr.
Allgemeine Informationen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der vom Land bewilligten Mittel aus dem Sonderprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder- und Jugendliche" für das Jahr 2022. Pro Träger können bis zu zwei Anträge gestellt werden. Es wird zwischen drei Förderpositionen unterschieden.
Förderposition (I) betrifft Veranstaltungen, Projekte und Angebote der verbandlichen Jugendarbeit, die direkt den Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen, die aber auch als offene Angebote konzipiert sein können. Dies können bspw. Kulturveranstaltungen, Tagesfahrten, Aktionstage und Projekttage sein. Die Förderhöchstsumme beträgt 1.500,00€. Eine Verknüpfung mit dem Kinder- und Jugendförderplan ist hier nicht möglich. Mit dem Antrag ist ein Kostenplan einzureichen.
Förderposition (II) betrifft die den Kinder- und Jugendförderplan ergänzende Förderung von mehrtägigen Fahrten, insbesondere von Ferienlagern. Die zusätzliche Förderung kann bspw. dazu dienen, die Teilnehmerpreise zu senken, bzw. zusätzliche Aktionen in der Maßnahme durchführen zu können. Dabei entscheidet die Veranstaltungsdauer über die Höhe der maximalen Förderung:
Dauer der Veranstaltung | Förderhöchstsumme |
2-3 Tage | 1.000 € |
ab 4 Tage | 1.500 € |
Mit dem Antrag sind die zusätzlichen Ausgaben kurz zu begründen. Es ist ein Kostenplan einzureichen.
Förderposition(III) intendiert die Förderung des jungen Ehrenamtes und soll den Erhalt und den Aufbau der Gruppenleiterstrukturen der Verbände unterstützen. Es besteht die Möglichkeit, diese Förderung ergänzend zu Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall sind die zusätzlichen Ausgaben kurz zu begründen. Die Förderhöchstsumme beträgt pro Antrag 500€. Gefördert werden können zum Beispiel:
- Team Building Maßnahmen, in denen Ehrenamtliche der Kinder- und Jugendarbeit ihren Zusammenhalt stärken;
- Projekte, die die Wichtigkeit oder vielleicht auch die Herausforderung eines solchen Engagements kreativ wiederspiegeln;
- Projekte, die den Wiederaufbau der Strukturen fördern. Dies kann bspw. in Form einer Wochenendgestaltung geschehen, die Fortbildungsmaßnahmen enthält und die den kreativen Austausch fördert.