Juleica - Karte für engagierte Jugendliche

Darüber hinaus soll sie den Leiterinnen und Leitern aber auch als Nachweis dienen, um verschiedene Rechte und Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.
Wie sieht die Juleica aus?
Wer bekommt die Juleica?
Ehrenamtliche, nebenamtliche und auch hauptamtliche Mitarbeiter(innen), sofern sie wie Jugendgruppenleiter(innen) tätig sind. Zu den Tätigkeiten von Jugendgruppenleiter(inne)n gehören insbesondere die Organisation und Durchführung von:
- Kinder- und Jugendgruppenarbeit
- Freizeiten für Kinder und Jugendliche
- Internationale Begegnungen
- Bildungsveranstaltungen (also auch Schulungsteams)
- Leitung von Fach-, Neigungs- und Projektgruppen (z.B. das Redaktionsteam einer Verbandszeitschrift)
- Veranstaltungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit
Der zukünftige Inhaber/ die zukünftige Inhaberin der Juleica muss entweder für einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (gemäß § 75 KJHG) oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ehrenamtlich tätig sein.
Den Nachweis erbringt der Verband oder die Organisation, in der der Jugendgruppenleiter/die Jugend-gruppenleiterin tätig ist, auf dem Antragsformular.
Er oder sie muss in der Regel mindestens 16 Jahre alt sein und einen gültigen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Grundkurs "Erste Hilfe" vorweisen können. Außerdem müssen Juleica-Beantrager über pädagogische und rechtliche Kenntnisse im Umgang mit Kindern und Jugendlichen verfügen und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu planen und durchzuführen. Ausreichend pädagogische Kenntnisse können sie durch eine entsprechende Berufsausbildung (bzw. Studium) oder eine Jugendgruppenleiterausbildung im Umfang von mindestens 40 Unterrichtsstunden nachweisen.
Die Jugendgruppenleiterausbildung muss den Mindeststandards des Sonderurlaubsgesetzes des Landes NRW entsprechen. Die Grundausbildung in der Kinder- und Jugendarbeit soll sich auf die für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendhilfe folgenden Kenntnisse erstrecken:
- Gruppenpädagigik
- Entwicklungspsychologie
- Rechts- und Versicherungsfragen
- Planung und Durchführung von Maßnahmen.
Den Nachweis stellt der Verband oder die Organisation aus, bei der die Ausbildung gemacht wurde.
Wo bekommt man die Juleica?
Die Juleica wird bei dem zuständigen Jugendamt beantragt und dort auch ausgegeben. Benötigt werden
- ein Lichtbild
- der Nachweis über die Teilnahme am Grundkurs "Erste Hilfe"
- der Nachweis über eine erfolgreiche Teilnahme an einer Jugendgruppenleiterausbildung oder über eine entsprechende Berufsausbildung oder ein Studium.
Die Jugendleiter(innen)-Card ist kostenlos.
Wozu braucht man eine Jugendleiter(innen)-Card?
Die Juleica ist ein verbindlicher Nachweis über das ehrenamtliche Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit und über eine hierfür erworbene Qualifikation. Ehrenamtlich Tätige verpflichten sich, sich für ihre Aufgabe in der Kinder- und Jugendarbeit zu qualifizieren. Die Träger von Jugendarbeit (Jugendverbände und -organisationen, freie und öffentliche Träger) verpflichten sich, ihren MitarbeiterInnen entsprechende Angebote zu machen. Ehrenamtlichen Mitarbeiter(innen) in der Kinder- und Jugendarbeit steht jedoch auch das Recht zu, dass ihr Einsatz öffentlich wahrgenommen und anerkannt wird.
Ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit ist keine Selbstverständlichkeit mehr und darf auch von politisch Verantwortlichen nicht als selbstverständlich betrachtet werden. Mit der Einführung der neuen Jugendleiter(innen)-Card sind Gemeinden, Städte, Kreise, das Land und der Bund, aber auch private Investoren aufgefordert, Ernst zu machen mit ihren Aussagen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Gesellschaft.
Diese Partner unterstützen uns und euch
- Stadtbibliothek Greven: kostenloser Büchereiausweis
- Fahrschulcenter Büter & Kerkering: 10 % auf die Leistungen der Fahrschule
- Power Sports: 10% Ermäßigung
- Deltha Fitness Club: 5,50 Euro monatlich Ermäßigung
- Kulturinitiative: auf Anfrage an der Abendkasse
- Grevener Bäder GmbH: 100 Freikarten für Hallen-/Freibad, die Ende des Jahres vom Jugendamt verteilt werden
- Münsteraner Kinos: Ermäßigung wie bei Studierenden