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Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung

Patientenverfügung
Eine schwere Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Viele Menschen glauben, dass ihre nächsten Angehörigen sich dann um das eigene Wohl kümmern und Entscheidungen für sie treffen können. Doch das ist unter Umständen ein verhängnisvoller Irrtum. Ehepartner oder Kinder können nahezu keine Entscheidung treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist und man keine entsprechende Vorsorge getroffen hat:

Ohne entsprechende Verfügungen

  • haben Ihre Angehörigen keinerlei Einfluss darauf, welche Maßnahmen etwa Ärzte ergreifen;
  • Sie haben in aller Regel keine Möglichkeit, vermögensrechtliche Entscheidungen zu treffen (etwa auf Ihr Geld zuzugreifen oder Entscheidungen über den Verkauf eines Hauses zu treffen etc.);
  • Sie haben auch nicht ohne weiteres die Möglichkeit, eine Entscheidung zu treffen, wohin man Sie etwa im Falle der Pflegebedürftigkeit bringen wird.

Darum ist es so wichtig, dass man sich mit diesem Thema auseinandersetzt. Denn mit Verfügungen und Vollmachten können Sie frühzeitig alles so regeln, wie Sie es im Falle eines Falles später gerne haben möchten.

Dabei muss man nicht befürchten, dass man sich damit engen Angehörigen "ausliefert". Jede Verfügung und jede Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Wichtig ist, dass mehrere Personen Ihres Vertrauens je eine Ausfertigung der entsprechenden Dokumente erhalten. Vergessen Sie bitte nicht das Datum und die Unterschrift auf den Dokumenten, damit für Außenstehende immer ersichtlich ist, welcher Wille Ihr letzter ist.

Die Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legt man seine Wünsche dar, wie man angesichts einer aussichtslosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, medizinisch behandelt werden möchte. Man erklärt, unter welchen Umständen man behandelt oder nicht behandelt werden möchte oder legt Behandlungsgrenzen fest. Mit der Patientenverfügung kann man bestimmen, ob bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden sollen oder nicht und auch Aussagen dazu treffen, ob man nach dem Tod Organe spenden möchte.

Die Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll.

Die Vorsorgevollmacht

Anstelle der Betreuungsverfügung kann eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann. Im Unterschied zum Betreuer muss der Bevollmächtigte nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden. Er kann im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln. Dem Bevollmächtigten kann in diesem Dokument auch der vermögensrechtliche Bereich übertragen werden, was häufig auch ratsam sein dürfte.

Musterverfügungen

Sowohl für die Patienten- und Betreuungsverfügung als auch für die Vorsorgevollmacht gibt es Mustertexte, an denen man sich orientieren kann.
Wenn Sie eine solche Verfügung treffen möchten, sollten Sie dies in aller Ruhe mit Ihrem Hausarzt und Ihren Angehörigen besprechen. Die Muster können Sie dann individuell Ihren Vorstellungen anpassen.

Das Bundesministerium der Justiz (s.u.) stellt auf seinen Seiten ausführliche Informationen und Textbausteine bereit, mit deren Hilfe man entsprechende Vollmachten und Verfügungen entsprechend den eigenen Bedürfnissen und Vorstellungen verfassen kann.


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