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Kulturförderung

Die Stadt Greven ist eine Stadt mit großer kultureller und künstlerischer Vielfalt, getragen von zahlreichen Vereinen, Gruppen, Organisationen, Künstler*innen und Kulturschaffenden. Sie alle spielen für das Zusammenleben, die Bildung und die Freizeit in unserer Stadt eine zentrale Rolle.

Die Stadt Greven fördert daher ortsansässige Vereine und selbstständige Kulturschaffende, die zur Erhaltung und Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten in der Stadt beitragen. Auf dieser Seite stellt die Stadt Greven alle notwendigen Unterlagen zur Beantragung der Fördermittel bereit.

Förderung für das Jahr 2024

Anträge im Rahmen der Kulturförderrichtlinie für das Förderjahr 2024 können bis einschließlich 01.11.2023 eingereicht werden. Alle interessierten Vereine und selbstständigen Kulturschaffenden aus Greven nutzen hierfür bitte die folgenden Antragsformulare:

Bitte nutzen Sie für die Antragsstellung ausschließlich die zur Verfügung gestellten Formulare. Anträge, die nach der benannten Frist bei uns eingehen, werden nicht berücksichtigt.


Die Anträge sind schriftlich und unterschrieben einzureichen bei der

Stadtverwaltung Greven
Jugendamt
Stichwort: Kulturförderung
Rathausstraße 6
48268 Greven 

Für Rückfragen oder zur persönlichen Beratung wenden Sie sich bitte an

Förderung für das Jahr 2023

Die Frist zur Antragsstellung für das Förderjahr 2023 ist abgelaufen. Es ist also nicht mehr möglich, Anträge für das Förderjahr 2023 zu stellen.

Sollte eines Ihrer Vorhaben im Jahr 2023 gefördert worden sein, denken Sie bitte an das rechtzeitige Einreichen des Verwendungsnachweises. Bitte nutzen Sie für den Verwendungsnachweis zur Regel-,
Pauschal- und Projektförderung die folgenden Formulare:  

Beachten Sie bitte, dass der Verwendungsnachweis zur Regel- und Pauschalförderung spätestens zum 01.11. des Folgejahres eingehen muss. Der Verwendungsnachweis für die Projektförderung muss spätestens drei Monate nach Projektende eingereicht werden. Die Einreichungsfristen für bewilligte Projekte können außerdem den schriftlichen Bescheiden entnommen werden.

Hintergrund

Die aktuelle Kulturförderrichtlinie der Stadt Greven ist am 01.01.2022 in Kraft getreten. In dieser Richtlinie finden sich u. a. alle Regelungen zu Antragstellung, Voraussetzungen und Fristen.
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