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Stadt Greven
Bürgerengagement
Stadt sucht Bewerber für das Schöffenamt
Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 werden auch in Greven Menschen gesucht, die ein Schöffen- oder Jugendschöffenamt übernehmen würden, um am Amts- und am Landgericht als Laien bei der Rechtsprechung mitzuwirken.
Für Greven werden zehn Personen für das Schöffenamt gesucht und zusätzlich sechs Personen, die als Jugendschöffen fungieren wollen. Als Schöffen und Schöffinnen sind sie bei der Urteilsfindung in Strafsachen den Berufsrichtern und -richterinnen weitgehend gleichgestellt, für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit aus Berufs- und Laienrichtern notwendig. D.h. auch die Schöffen und Schöffinen haben bei Gericht eine hohe Verantwortung. Gesucht werden Bewerber/innen, die über eine gewisse Lebenserfahrung verfügen und sich bewusst sind, dass sie unabhängig und unvoreingenommen urteilen müssen. Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt müssen am Stichtag 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, in Greven wohnen und deutsche Staatsbürger mit ausreichenden Sprachkenntnissen sein. Wer bereits hauptamtlich für die Justiz tätig ist oder ein religiöses Amt innehat, soll nicht zum Schöffen gewählt werden. Ausgeschlossen vom Schöffenamt sind außerdem Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft.
Wer Interesse am Schöffenamt hat, kann sich bis zum 15. März 2023 schriftlich bei der Stadt Greven bewerben, die Bewerbungsformulare gibt es als Download unter www.greven.net (Suchwort Schöffen). Weitere Informationen zum Thema geben Marita Hemsing, Tel. 02571 920-227 (Erwachsenenschöffen) oder Cordula Bröcker, Tel. 02571 920-264 (Jugendschöffen) von der Stadt Greven.
Herausgeber
Stadt Greven
Büro des Bürgermeisters - Pressestelle
Rathausstraße 6
48268 Greven
Tel.:

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