Das Bürgerbegehren
- Wo steht die gesetzliche Regelung?
- Was können Sie denn "begehren" oder "entscheiden"?
- Kann denn jeder ein Bürgerbegehren beantragen?
- Muss das Bürgerbegehren bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
- Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss, kann Eile geboten sein
- Kann der Beschluss denn nicht einfach umgesetzt werden, bevor es zum Bürgerentscheid gekommen ist?
- Und wer hilft bei diesem komplexen Verfahren?
- Wer bekommt den Antrag und wie geht es weiter?
- Wann ist das Bürgerbegehren zulässig und wann nicht?
- Jetzt fällt die Entscheidung: Das Bürgerbegehren wird umgesetzt oder es kommt zum Bürgerentscheid
- Der Bürgerentscheid
- Weiterführende Informationen im WWW
Wo steht die gesetzliche Regelung?
Was können Sie denn "begehren" oder "entscheiden"?
Kann denn jeder ein Bürgerbegehren beantragen?
Muss das Bürgerbegehren bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Ja. Das Bürgerbegehren muss
- schriftlich eingereicht werden und eine Frage enthalten, die mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann Beispiel: Soll Maßnahme X durchgeführt werden oder nicht?
- eine Begründung enthalten. Es sollen ja alle Bürger(innen) die Chance haben, sich inhaltlich mit dem Thema auseinander zu setzen.
- einen Kostendeckungsvorschlag enthalten Anmerkung: wenn die Stadt etwas machen soll, muss auch Geld dafür vorhanden sein; sonst könnte eine Stadt durch eine Reihe von Bürgerbegehren ja in den finanziellen Ruin getrieben werden.
- drei Personen als Vertreter(innen) der Bürger(innen) benennen, die dieses Begehren mit ihrer Unterschrift unterstützen Anmerkung: Rat und Verwaltung können ja nicht mit allen Menschen gleichzeitig diskutieren.
- von sieben Prozent (gilt für Greven) der Bürger(innen) unterzeichnet sein.
- auf jeder Unterschriftenliste im Wortlaut wiedergegeben sein Anmerkung: damit sicher gestellt ist, dass die Bürger(innen) auch selbst lesen konnten, was sie unterschreiben.
- Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Anschriften der Unterstützer(innen) zweifelsfrei erkennen lassen, um möglichem Missbrauch vorzubeugen.
Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss, kann Eile geboten sein
Kann der Beschluss denn nicht einfach umgesetzt werden, bevor es zum Bürgerentscheid gekommen ist?
Angenommen, der Rat würde beschließen, den Marktbrunnen abzureißen. Dagegen gründet sich eine Initiative mit dem Ziel, ein Bürgerbegehren einzureichen. Der Ratsbeschluss bedarf keiner Bekanntmachung und der Initiative bleiben drei Monate Zeit, das Bürgerbegehren einzureichen.
Ratsmitglied Fritz Pfiffig kommt die Idee, den Brunnen ganz schnell abzureißen, noch bevor das Bürgerbegehren auf dem Tisch liegt. Tatsächlich. Theoretisch steht nichts davon in der Gemeindeordnung, dass der Beschluss des Rates in der Zwischenzeit nicht umgesetzt werden darf. In einem solchen Fall würde die Stadtverwaltung, die Ratsbeschlüsse umsetzen muss, den Brunnen natürlich noch nicht abreißen. Denn wir haben die Pflicht, Rücksicht auf ein mögliches Bürgerbegehren zu nehmen, wenn wir wissen, dass es beabsichtig ist. Deshalb unser Tipp: Sollten Sie ernsthaft mit dem Gedanken spielen, ein Bürgerbegehren vorzubereiten, sollten Sie das der Verwaltung umgehend mitteilen.
Allerdings müssen wir nicht in jedem Fall Rücksicht auf einen möglicherweise bevorstehenden Bürgerentscheid nehmen. Dazu ein Beispiel: Der Rat beschließt, ein denkmalgeschütztes Gebäude abzureißen. Sie möchten dagegen ein Bürgerbegehren einreichen, weil das Gebäude für Sie einen besonderen historischen Wert hat und das Stadtbild seit mehr als einem Jahrhundert prägt. Sie finden, dieses Gebäude gehört einfach zu Greven und das sehen viele Ihrer Freunde, Nachbarn und Bekannten auch so. Sie teilen dies der Stadtverwaltung auch sofort mit. Dann könnten wir das Gebäude trotzdem abreißen, wenn der Grund für den Abriss etwa wäre, dass das Haus "jeden Moment" einstürzen könnte. In diesem Fall hat der Schutz der Allgemeinheit tatsächlich Vorrang vor dem geplanten Bürgerbegehren, auch wenn wir dem Bürgerbegehren damit quasi die Grundlage entziehen würden.
Und wer hilft bei diesem komplexen Verfahren?
Wer bekommt den Antrag und wie geht es weiter?
Wann ist das Bürgerbegehren zulässig und wann nicht?
Ein Bürgerbegehren dürfen Sie nicht einreichen, wenn es um
- die innere Organisation der Stadtverwaltung Greven,
- die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse sowie der Beschäftigten der Stadt Greven,
- die Haushaltssatzung einschließlich des Wirtschaftsplans des Bau- und Entsorgungsbetriebs Greven (BEG). Anmerkung: Ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Haushalt der Stadt Greven erklären wir auf einer eigenen Seite (den Link finden Sie auf der rechten Seite),
- die Jahresrechnung der Stadt Greven und den Jahresabschluss des BEG,
- Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder eines förmlichen Verwaltungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung oder eines abfallrechtlichen, immissionschutzrechtlichen, wasserrechtlichen oder vergleichbaren Zulassungsverfahrens zu entscheiden sind, Anmerkung: Das sind alles Begriffe, die Ihnen vielleicht nicht viel sagen; um was es geht, erfahren Sie bei unseren Ansprechpartner(inne)n im Fachdienst Allgemeiner Service, die Sie in der Infobox rechts finden,
- die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen. (Anmerkung: Was Bauleitpläne sind und welche Rechte Sie dabei haben, erklären wir Ihnen auf einer eigenen Seite. Einen Link finden Sie in der Infobox rechts),
- Entscheidungen über Rechtsbehelfe und Rechtsstreitigkeiten,
- Angelegenheiten, für die der Rat keine gesetzliche Zuständigkeit hat,
- Anträge die ein gesetzwidriges Ziel verfolgen oder gegen die guten Sitten verstoßen,
- Angelegenheiten, über die innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ein Bürgerentscheid durchgeführt worden ist, geht.
Jetzt fällt die Entscheidung: Das Bürgerbegehren wird umgesetzt oder es kommt zum Bürgerentscheid
Der Bürgerentscheid
Nun schreiten (hoffentlich viele) Bürger(innen) Grevens zur Wahlurne. Es ist eine Entscheidung zu treffen, die nur mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Ob sich das "Ja" oder das "Nein" durchsetzt, hängt von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ab. Weitere Voraussetzung ist jedoch, dass die Mehrheit mindestens 20 Prozent der Bürger(innen) Grevens beträgt. Dazu ein Beispiel:
Ein Bürgerbegehren fordert, dass die Stadtbibliothek Greven 1 000 neue CDs im Wert von bis zu 15 000 Euro erhält. Alle formalen Voraussetzungen sind erfüllt. Die Frage für den Bürgerentscheid lautet: Soll die Stadtbibliothek Greven im Jahr 2002 1 000 neue CDs im Gesamtwert von bis zu 15 000 Euro erhalten? Unterstellt wird, dass es in Greven 26 500 Bürger(innen) gibt. Es gibt drei mögliche Wahlausgänge:
- 5 000 Bürger(innen) stimmen mit "Ja", 3 500 Bürger(innen) stimmen mit "Nein". Ergebnis: Das Bürgerbegehren ist abgelehnt. Zwar hat sich die Mehrheit für den Antrag entschieden. Die erforderliche Mehrheit von 20 Prozent (das wären 26 500 x 0,2 = 5 300) der Bürger(innen) ist jedoch nicht erreicht.
- 6 000 Bürger(innen) stimmen mit "Ja", 6 000 Bürger(innen) stimmen mit "Nein". Ergebnis: Das Bürgerbegehren ist abgelehnt. Die "Ja-Stimmen" machen zwar 20 Prozent der Stimmen aus. Da aber genau so viele Bürger(innen) gegen den Antrag gestimmt haben, heißt es in diesem Fall: Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit "Nein" beantwortet.
- 10 000 Bürger(innen) stimmen mit "Ja", 9 999 Bürger(innen) stimmen mit "Nein". Ergebnis: Der Bürgerantrag hat sich durchgesetzt und die Mitarbeiter(innen) der Stadtbibliothek freuen sich. Bei Wahlausgang 3 hätte man eine Entscheidung erreicht, die genau so viel Wert ist wie ein Ratsbeschluss. Allerdings bliebe dem Rat die Möglichkeit, vor Ablauf von zwei Jahren einen neuen Bürgerentscheid herbei zu führen (die Antragsteller selbst könnten dies nicht vor Ablauf von zwei Jahren).
Weiterführende Informationen im WWW
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Die Gemeindeordnung (Kommunalverfassung) enthält alle wichtigen Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger.
- Informationen des Vereins "Mehr Demokratie e.V."
- Datenbank des Vereins "Mehr Demokratie e.V." zu Bürgerbegehren