"Volkes Stimme" in der Justiz

Aktuelles: Informationsveranstaltung zum Schöffenamt am 9. Februar 2023
2023 steht erneut eine Schöffenwahl für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 an. Darüber, welche Rechte und Pflichten mit diesem verantwortungsvollen Ehrenamt verbunden sind, können sich Interessierte in einer Informationsveranstaltung der Volkshochschule Emsdetten-Greven-Saerbeck informieren. Der als Schöffe tätige Dozent Ronald Kirsch gibt nach einer allgemeinen Einführung ins Thema praxisbezogene Einblicke in die vielfältige und spannende Tätigkeit der Schöff*innen.
Die Veranstaltung findet statt am 9. Februar 2023 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Saerbeck, Ferrières-Straße 12, 48369 Saerbeck.
Interessierte können sich über die Homepage der vhs (www.vhs-egs.de), telefonisch (02572/960370) oder per E-Mail (kontaktvhs-egsde) anmelden.
Voraussetzungen
Schöffin oder Schöffe werden kann jede*r, der*die
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt,
- zu Beginn der Amtszeit älter als 25 und jünger als 70 Jahre ist,
- mindestens ein Jahr in Greven mit Hauptwohnsitz gemeldet ist,
- weder vorbestraft noch entmündigt ist,
- beruflich nicht mit der Justiz verbunden ist (zum Beispiel Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Justizvollzugsbeamte).
Die Auswahl der Schöff*innen
Schöff*innen werden alle fünf Jahre gewählt. Jede Gemeinde stellt eine Schöffenvorschlagsliste auf. Für die Aufstellung der Vorschlagsliste gibt es keine festen Regeln. Manchmal werden die vorgeschlagenen Personen vom Rat, von Gewerkschaften, Kirchen oder sonstigen Organisationen benannt. Manche Kommunen greifen auch auf das amtliche Melderegister zurück und entnehmen dort Namen und Anschriften möglicher Schöff*innen.
Über die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste entscheiden die politischen Gremien. Sie müssen darauf achten, dass alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.
Gewählt werden die Schöff*innen durch einen speziellen Schöffenausschuss.
Das Wichtigste in Kürze
- Amtszeit: Die Amtszeit der Schöff*innen beträgt aktuell fünf Jahre. Die nächste Amtsperiode beginnt 2024.
- Schöffentätigkeit und Beruf: Die Schöffentätigkeit ist ehrenamtlich. Arbeitgeber sind verpflichtet, Schöff*innen im erforderlichen Umfang freizustellen.
- Zeitaufwand: Die Schöff*innen sollten an etwa zwölf ordentlichen Sitzungen im Jahr teilnehmen.
- Zuwendungen: Schöff*innen erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, aber eine Entschädigung für Verdienstausfall sowie Fahrtkostenerstattung und gegebenenfalls einen Verpflegungszuschuss.
Weiterführende Informationen
- www.schoeffen-nrw.de
Die Homepage der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen – Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.