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Pressemeldungen

Heckenbrände durch grobe Fahrlässigkeit können teuer werden

„Eigentlich sollte es jedem Bürger klar sein, dass es gefährlich ist, im Sommer mit einer offenen Flamme neben einer Hecke zu hantieren.“ Michael Koordt, Chef der Grevener Feuer- und Rettungswache, ist verwundert und verärgert zugleich. Der Grund für seinen Unmut ist die Vielzahl fahrlässig verursachter Heckenbrände auf Privatgrundstücken, zu denen er und seine Kollegen derzeit regelmäßig ausrücken müssen. Meistens geraten die angesprochenen Hecken um Vorgärten oder PKW-Stellplätze nämlich in Brand, weil ihre Besitzer nebendran Unkraut mit dem Gasbrenner „wegflämmen“. „Dabei können leicht Temperaturen von mehr als 1000 Grad entstehen“, sagt Koordt. Das Risiko, durch diese Art der Unkrautbekämpfung Hecken oder hölzerne Carports in Brand zu setzen, ist deshalb unbestritten hoch. Michael Koordt weist im Namen der Stadt und der Grevener Feuerwehr ausdrücklich darauf hin, dass es für die Verursacher solcher Brände teuer werden kann, wenn die Feuerwehr zum Löschen ausrücken muss. „Wir müssen Einsätze, bei denen wir grob fahrlässig verursachte Feuer bekämpfen, denjenigen in Rechnung stellen, die sie durch ihre Fahrlässigkeit verursacht haben“, sagt Koordt. Tatsächlich ist das in der „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Greven bei Einsätzen der Feuerwehr“ genau geregelt. Und je nach Aufwand, der für die Brandbekämpfung geleistet werden muss, können da leicht mehrere Hundert Euro zusammenkommen. „Wir appellieren dringend, Unkraut auf dem eigenen Grundstück grundsätzlich nicht mit Gasbrennern zu bekämpfen, damit es möglichst überhaupt nicht zu mutwillig ausgelösten Heckenbränden kommt“, so Michael Koordt.

Das Bild zeigt einen Löscheinsatz bei einer brennenden Hecke.
Durch den Einsatz von Gasbrennern bei der Unkrautbekämpfung können Hecken und andere Gartengehölze in Brand geraten.

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  • Stadt Greven