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Pressemeldungen

Bürgerbeteiligung zu Bauleitplanverfahren

Im Fachbereich Stadtentwicklung im Grevener Rathaus liegen ab Mittwoch, 31. Juli mehrere Bauleitplanverfahren öffentlich aus (Rathaus, 3. OG – Gebäudeteil B, Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung). Bis zum 12. September können Interessierte den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 94.11 „Biogasanlage Guntrup“ und die dazugehörige 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Greven einsehen. Bei beiden Bauleitplänen geht es um die Erweiterung der bereits vorhandenen Biogasanlage Guntrup.  Sie geben Auskunft über die allgemeinen Ziele der Planung, die unterschiedlichen Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Ebenfalls vom 31.Juli bis 12. September liegt die zweite Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16.3 „Spiel- und Freizeithof Wigger“ und die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Greven aus. Ziel und Zweck der beiden Bauleitpläne ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Spiel- und Freizeithofs Wigger um einen Reisemobilstellplatz zu schaffen. Geplant ist, südlich der Hofstelle Maestruper Brook Nr. 8 rund 30 Wohnmobilstandplätze in einer kreisförmigen Anlage zu entwickeln. Die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben schaffen. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung - jeweils mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen - können eingesehen werden. 

Im gleichen Zeitraum liegt auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 22.13 „Wohn- und Geschäftshaus Martinistraße 35-39“ aus. Ziel und Zweck der Planung ist die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit einer gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss und insgesamt 16 Wohneinheiten in den Obergeschossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die dazugehörige Begründung können eingesehen werden. Zu den genannten Bauleitplanverfahren können auch Stellungnahmen abgegeben werden.

Alle Unterlagen können innerhalb des angegebenen Zeitraums auch über das Planungsportal auf der Homepage der Stadt Greven unter https://www.o-sp.de/greven/ (Öffnet in einem neuen Tab) sowie über www.bauleitplanung.nrw (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden. Stellungnahmen zu den Bauleitplänen können auch online im Planungsportal oder per E-Mail an stadtplanungstadt-grevende übermittelt werden.

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