Von Montag, 28. April bis Donnerstag, 29. Mai kann der Bebauungsplan Nr. 20.4 „Gewerbegebiet Gutenbergstraße“, 1. Änderung öffentlich eingesehen werden. Die Unterlagen liegen im Grevener Rathaus von Montag bis Freitag zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr und Donnerstag zwischen 14:00 und 18:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) im Fachbereich 4 Stadtentwicklung, 3. OG (Gebäudeteil B) zur Ansicht aus. Ziel und Zweck der Planung ist die Anpassung von Festsetzungen zur Dachbegrünung, PV-Pflicht und zum Betriebsleiterwohnen, um die Standortattraktivität zu erhöhen und gleichzeitig am Grundgedanken des nachhaltigen Gewerbegebiets festzuhalten. Im Zeitraum vom 29. April bis 30. Mai liegt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 20.32 „Nordwalder Straße 7“ frühzeitig aus. Ziel und Zweck der Planung ist die Errichtung von zwei Wohn- und Geschäftshäusern im Kreuzungsbereich Nordwalder Straße/Biederlackstraße. Das städtebauliche Konzept, die Projektbeschreibung sowie die bereits vorliegenden Gutachten (Untergrunduntersuchungen, Artenschutz, FFH-Vorprüfung und Immissionsschutz) können eingesehen werden. Zu den Plänen und Unterlagen sowie den dazugehörigen Begründungen können auch Stellungnahmen abgegeben werden. Alle Unterlagen können innerhalb der oben genannten Zeiträume auch auf der Homepage der Stadt Greven unter https://www.o-sp.de/greven/ (Öffnet in einem neuen Tab) sowie über www.bauleitplanung.nrw (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden. Stellungnahmen zu den Bauleitplänen können auch online im Planungsportal der Stadt Greven unter https://www.o-sp.de/greven/ (Öffnet in einem neuen Tab) oder per E-Mail an stadtplanungstadt-grevende übermittelt werden.
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