Vom 6. Mai bis einschließlich 20. Mai liegt der Bebauungsplan Nr. 50.5 „Heimstättenweg/Sandweg“ erneut öffentlich aus. Die Unterlagen können im Grevener Rathaus von Montag bis Freitag zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr und Donnerstag zwischen 14:00 und 18:00 Uhr (oder nach Vereinbarung) im Fachbereich 4 Stadtentwicklung, 3. OG (Gebäudeteil B) eingesehen werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für Wohnbebauung im Blockinnenbereich bzw. in den rückwärtigen Grundstücksflächen. Durch die entstehende Nachverdichtung soll ein geeigneter Beitrag zur Entspannung der aktuellen Wohnraumsituation in Greven geleistet werden. Zu dem überarbeiteten Bebauungsplan und der dazugehörigen Begründung können auch Stellungnahmen abgegeben werden. Die Unterlagen können innerhalb des oben genannten Zeitraums auch auf der Homepage der Stadt Greven unter https://www.o-sp.de/greven/ (Öffnet in einem neuen Tab) sowie über www.bauleitplanung.nrw (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden. Stellungnahmen zu den Bauleitplänen können auch online im Planungsportal der Stadt Greven unter https://www.o-sp.de/greven/ (Öffnet in einem neuen Tab) oder per E-Mail an stadtplanungstadt-grevende übermittelt werden.
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