Zielsetzung des Gestaltungsbeirates
Der Gestaltungsbeirat der Stadt Greven ist ein unabhängiges, fachlich besetztes Beratungsgremium. Ziel des Beirates ist es, das Stadtbild sowie die Stadtgestaltung der Stadt Greven zu pflegen und weiterzuentwickeln. Er unterstützt Politik, Verwaltung sowie Bauherrinnen und Bauherren bei wichtigen Bauvorhaben und städtebaulichen Entwicklungen.
Gremien dieser Art sind in deutschen Städten und Gemeinden weit verbreitet und anerkannt. In NRW werden Gestaltungsbeiräte u. a. durch die Architektenkammer NRW ausdrücklich empfohlen und begleitet.
Aufgaben des Beirates
Der Gestaltungsbeirat der Stadt Greven hat die Aufgabe, zu den wichtigen baukulturellen Entwicklungen innerhalb der Stadt Stellung zu nehmen und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Umwelt sowie die Verwaltung bei ihren Entscheidungen zu beraten. Zu den zentralen Aufgaben des Gestaltungsbeirates gehören:
- Vorhaben innerhalb der Innenstadt, insbesondere städtebaulich-gestalterische und verkehrliche Konzepte, die für die stadträumliche Qualität von Bedeutung sind und die eine Gestaltung von Plätzen, Straßen, Grünanlagen und Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zum Gegenstand haben
- Sonstige stadtbildrelevante Planungen und Maßnahmen, wie Beleuchtung, Stadtmöblierung und Leitsysteme innerhalb der Innenstadt
- Städtebaulich bedeutende Projekte wie Rahmenpläne, städtebauliche Entwürfe, Gestaltung öffentlicher Räume und verbindliche Bauleitpläne im gesamten Stadtgebiet
- Bauliche Veränderungen an denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Gebäuden oder Gebäudeensembles im gesamten Stadtgebiet
- Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung im gesamten Stadtgebiet
- Planungen städtebaulich bedeutsamer Grünanlagen und Grünflächen oder deren Veränderungen im gesamten Stadtgebiet
- Gestaltung der Anlagen zur Außenwerbung von besonderer Relevanz im gesamten Stadtgebiet
- Mitwirkung beim Erlass von Gestaltungssatzungen
Der Gestaltungsbeirat gibt unabhängige und unverbindliche fachliche Empfehlungen zu den genannten Themen als Grundlage für die Beschlüsse der politischen Gremien ab.
Verfahren
- Der Beirat tagt als beratendes Gremium nichtöffentlich. Aus besonderem Anlass können externe Sitzungsräume in Anspruch genommen werden.
- In herausragenden Fällen von gesamtstädtischer Bedeutung und gesamtstädtischen Interesse kann der Beirat öffentlich tagen. Hierüber entscheidet die einfache Mehrheit.
- Die Empfehlungen des Beirates werden in ein Protokoll aufgenommen und von der Geschäftsstelle an die zuständigen Teile der Verwaltung weitergeleitet. Die ordentlichen Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima und Umwelt erhalten ein Sitzungsprotokoll. Der Beirat ist über die Entscheidungen der politischen Gremien, zu denen der Beirat eine Stellungnahme abgegeben hat, zu unterrichten.
- Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Informationen an die Presse erteilt nur die Vorsitzende, soweit sie nicht vertraulich zu behandeln sind. Den Beratungen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Umwelt sollte nicht durch Veröffentlichungen in der Presse vorgegriffen werden.
- Die Verwaltung hat das Bauvorhaben frühzeitig, spätestens aber nach vollständigem Antragseingang dem Beirat in seiner nächsten Sitzung zur Beratung vorzulegen. Das Genehmigungsverfahren wird parallel weiterbearbeitet. Eine Verzögerung in der Bearbeitung ist zu vermeiden. Die Verwaltung trägt dafür Sorge, dass die Behandlung eines Vorhabens i. S. des § 1 Absatz 3 dieser Satzung im Beirat vor der Genehmigungserteilung oder sonstigen Fakten schaffenden Handlungen stattfinden kann.
- Bei der Beratung privater Baumaßnahmen hat die Vorsitzende in der Regel dem*der Entwurfsverfasser*in und/oder dem*der Bauherr*in des zu beurteilenden Projektes Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
- Empfehlungen können ausgesprochen werden, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder und ein beratendes Mitglied bei der jeweiligen Sitzung anwesend sind.
- Die Empfehlungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit ausgesprochen. Bei einer Pattsituation ist die Stimme der Vorsitzenden ausschlaggebend.
Mindestanforderungen für Pläne und sonstige Unterlagen zur Beratung im Gestaltungsbeirat
Damit ein Vorhaben im Rahmen des Gestaltungsbeirates besprochen werden kann, sollten folgende Leistungen als Gesprächsgrundlage vorgebracht werden:
Einfaches Arbeitsmodell
- Pappe, Papier, Styrodur, 3D-Druck (Grundstück, Baukörper und städtebauliche Einbindung)
- Einfaches Arbeitsmodell: Projekthistorie hier in Varianten darstellen
Präsentation / Zusammenstellung der Unterlagen: .pptx oder .pdf; max. DIN A3
- Darstellung Gebäudesituation im Bestand, Fotos aus dem Kontext
- Lageplan 1:500 mit Darstellung der Einbindung in den städtebaulichen Kontext, darin enthalten: Konzept Erschließung, Stellplätze PKW und Fahrräder; Grünkonzept, Müllstandorte
- Schwarzplan 1:5000
- alle städtebaulich relevanten Ansichten mit Darstellung der Einbindung in den Kontext (in Materialität und Farbigkeit)
- Ansicht Straße mit Einbindung Nachbargebäude rechts und links (Kubaturen, Traufen, First, Geschossigkeit)
- Ansicht Straße gegenüberliegende Seite (Kubaturen, Traufen, First, Geschossigkeit) (hierbei: der Betrachtungsrahmen ist größer zu wählen weiter als nur der erste Dachanschnitt/ vgl. Kontextbetrachtung analog zu §34)
- Schnittzeichnung exemplarisch
- Regelgrundriss mit Darstellung der Erschließung
Hinweis: Bei der ersten Vorstellung eines Projektes sollte bewusst auf Renderings/Visualisierungen verzichtet werden.
Die Präsentation des Vorhabens in der Sitzung sollte max. 10 Minuten dauern.
Ablauf der Sitzung
Die vorstellenden Architekt*innen und Bauherr*innen warten zunächst in einem Warteraum, bis ihr Tagesordnungspunkt aufgerufen wird und Sie zur Sitzung dazu geholt werden. Die Architekt*innen und/oder Bauherr*innen stellen dann in einer Präsentation ihr Bauvorhaben oder Projekt vor.
Nachdem mögliche Fragen zur Präsentation geklärt werden konnten, verlassen die Architekt*innen/Bauherr*innen den Sitzungssaal und geben den Beiratsmitgliedern Gelegenheit sich zu beraten. Nach Abschluss der Beratung werden die Architekt*innen/ Bauherr*innen wieder zur Sitzung hinzugeholt. Die Ausschussvorsitzende gibt ein Feedback zum Bauvorhaben und teilt das Beratungsergebnis mit. Für die Sitzung des Gestaltungsbeirates wird ein nichtöffentliches Ergebnisprotokoll angefertigt. Auszüge daraus werden den Architekt*innen im Nachgang der Sitzung zugeschickt.
Mitglieder und Vorsitz
Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus sechs externen Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur sowie dem Fachbereichsleiter für den Geschäftsbereich „Stadtentwicklung und Umwelt“ als beratendes Mitglied zusammen. Die stimmberechtigten Mitglieder haben ihren Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb von Greven. Die Mitglieder wurden für die Beiratsperiode 2025 - 2030 berufen.
Vorsitz:
- Henrike Thiemann, M.A. in Architecture, Architektin BDA
Stimmberechtigte Mitglieder:
- Gordon Brandenfels, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt
- Saskia Göke, Dipl.-Ing. Architektin BDA
- Holger Hoffschröer, Dipl.-Ing. Stadtplaner AKNW DASL
- Oskar Spital-Frenking, Prof. Dipl.-Ing Architekt und Stadtplaner BDA
- Manuel Thesing, Prof. Dipl.-Ing. Architekt BDA
Beratendes Mitglied:
- Marco Scheil, Dipl.-Ing. Stadtplaner AKNW, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung
Kontakt
Marco Scheil (Fachbereichsleiter FB 4 – Stadtentwicklung und Umwelt)
E-Mail: marco.scheilstadt-grevende
Telefon: 02571 920-343
Carolin Messing (Fachdienst 4.1 – Stadtplanung, Schriftführerin)
E-Mail: carolin.messingstadt-grevende
Telefon: 02571 920-226
Satzung
Erläuterungen und Hinweise
Bildnachweise
- Farknot Architect
