Abschluss der kommunalen Wärmeplanung
Am 01.01.2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) in Kraft getreten, mit dem in Deutschland flächendeckend die kommunale Wärmeplanung eingeführt worden ist. Laut Gesetz muss für Kommunen mit einer Einwohnerschaft unter 100.000 bis Mitte 2028 ein Wärmeplan stehen. Eine Fortschreibung soll dann alle fünf Jahre erfolgen.
Mit der Umsetzung, die gemäß Wärmeplanungsgesetz erfolgen muss und die aus verpflichtenden Bausteinen besteht, wurden die Stadtwerke Greven GmbH beauftragt.
Wo steht Greven?
Am 15.07.2026 wurde die kommunale Wärmeplanung gemäß WPG vom Rat der Stadt Greven beschlossen.
Den politischen Beschluss sowie den Abschlussbericht finden Sie hier:
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung WPG wurden der aktuelle Wärmebedarf und Wärmeverbrauch analysiert und räumlich dargestellt und die vorhandenen Potenziale zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme ermittelt, außerdem wurden Maßnahmen entwickelt, die die Stadt Greven auf dem Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2040 einleiten kann.
Gemäß § 18 WPG wurde das beplante Gebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt. Die beplanten Teilgebiete wurden hinsichtlich der drei Wärmeversorgungsarten Wärmenetz, Wasserstoffnetz sowie dezentrale Wärmeversorgung bewertet, räumlich abgegrenzt und kartografisch dargestellt. Die Grundlage hierfür bilden die Ergebnisse der Eignungsprüfung (§ 14 WPG), der Bestandsanalyse (§ 15 WPG) sowie der Potenzialanalyse (§ 16 WPG). Die Eignung wurde jeweils auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsvergleichen unter Berücksichtigung der Wärmegestehungskosten, der Realisierungsrisiken, der Versorgungssicherheit sowie der kumulierten Treibhausgasemissionen bis zum Zieljahr bewertet (§ 18 Abs. 1 Satz 3 WPG).
Die Ergebnisse geben Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Greven eine erste Orientierung darüber, welche Wärmeversorgung an ihrem jeweiligen Wohnort im Stadtgebiet möglich ist. Darüber hinaus wurden die wirtschaftliche Erschließbarkeit sowie verschiedene Versorgungsoptionen analysiert und verglichen. Im Ergebnis entstand eine Umsetzungsstrategie gemäß § 20 WPG, die aufzeigt, wie das gesamte Stadtgebiet unter Berücksichtigung der jeweiligen Siedlungsstruktur sowie des vorhandenen und prognostizierten Wärmebedarfs und -verbrauchs schrittweise auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2040 umgestellt werden kann.
"Digitaler Zwilling"
Die Visualisierung der Ergebnisse erfolgt mittels eines „Digitalen Zwillings“. Dieser bildet das reale Wärmeversorgungssystem der Stadt in einer datenbasierten, räumlich aufgelösten Modellumgebung ab und verknüpft Bestandsdaten, Potenzialanalysen, Maßnahmen und Zielwerte in einem integrierten Gesamtsystem.
Hinweis zur Rechtsnatur des Wärmeplans
Der kommunale Wärmeplan ist ein informelles Planungsinstrument und begründet keine parzellenscharfen Festlegungen, einklagbare Rechte oder Handlungspflichten für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer. Er schafft Transparenz über mögliche Entwicklungspfade und bildet die Grundlage für nachgelagerte verbindliche Planungen. Bürgerinnen und Bürger erhalten eine erste Orientierung darüber, welche Wärmeversorgungslösungen in ihrem Teilgebiet als grundsätzlich geeignet erscheinen.
Ablauf der Wärmeplanung
Info-Veranstaltung am 16.03.2026: Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung
Präsentation im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit: 05.02.2025
Informationsveranstaltung für Bürger: 18.11.2024
Einbindung von Unternehmen: 06.11.2024
Erläuterungen und Hinweise
Bildnachweise
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