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Stadtentwicklung

Straßen- und Wegekonzept

Nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes NRW (KAG) sind Kommunen verpflichtet, ein fortlaufend zu aktualisierendes Straßen- und Wegekonzept aufzustellen. Dieses ist Voraussetzung ist für die Beantragung von Fördermitteln zur Entlastung von Straßenausbaubeitragspflichtigen.

Das Konzept soll eine fundierte Grundlage sein für künftige politische Entscheidungen zur Mittelbereitstellung und eine transparente Informationsquelle für Bürgerinnen und Bürger über kommende Straßenausbaumaßnahmen. Es sind darin nicht nur die beitragsfreien und beitragspflichtigen KAG-Maßnahmen enthalten. Zur Vollständigkeit wird außerdem das erstmalige Herstellen von Straßen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) nachrichtlich aufgeführt. Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme; es stellt lediglich ein Handlungskonzept im Sinne einer Aufstellung möglicher prioritärer beitragspflichtiger Straßenausbaumaßnahmen dar und ist nach Ratsbeschluss Grundlage für die durchzuführenden Anliegerversammlungen.

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