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Fachdienst 2.2: Bauordnung und -beratung

Bauberatung

Bauberatung beginnt bei uns bereits, bevor Sie einen Antrag gestellt haben.
Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, aber nicht sicher sind, ob es sich auf Ihrem Grundstück realisieren lässt oder nicht wissen, unter welchen Voraussetzungen es zu verwirklichen ist oder ob und welche Anträge Sie überhaupt stellen müssen, lassen Sie sich von unseren Mitarbeitern*innen beraten.

Beschreibung

Unsere Tipps zum Thema Bauen:

Manche Vorhaben dürfen Sie auch verfahrensfrei durchführen.

Aber Vorsicht! Es sind andere Vorschriften zu beachten!

Denn: keine Baugenehmigung bei der Stadt beantragen zu müssen, heißt nicht, dass Sie auf nichts achten müssen. Die Verfahrensfreiheit bedeutet lediglich, dass kein Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Vorschriften, die z.B. Regelungen zu Abstandsflächen, Standsicherheit, Brandschutz etc. treffen, müssen stets eingehalten werden. Auch das Bauplanungsrecht ist einzuhalten.

Im Zweifel fragen Sie lieber unsere Ansprechpartner*innen, bevor Sie mit diesen Maßnahmen beginnen.

Weiterhin können Sie sich vorab im Glossar des Bauportal NRWs über die Fachbegriffe informieren (siehe Download / Links).

Um herauszufinden, wer für Ihre Adresse zuständig ist, können Sie sich unter Download/Links die Karte "Zuständigkeitsbereiche" anschauen.

Wenn Sie nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Wenn Sie uns per Mail kontaktieren möchten, denken Sie bitte daran, uns auch mitzuteilen, an welcher Adresse gebaut werden soll.

 

Bauberatung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise