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Fachdienst 2.2: Bauordnung und -beratung

Akteneinsicht

Beschreibung

Als Eigentümer oder bevollmächtigte Person haben Sie die Möglichkeit, Einsicht in abgeschlossene, archivierte Baugenehmigungsakten für Ihr Grundstück zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Einsicht in die Bauakte nur bei berechtigtem Interesse möglich ist. Sofern Sie nicht der Eigentümer sind, muss Ihnen eine Vollmacht vorliegen.

Das Abfotografieren der Bauakte ist gestattet.

Die Einsicht in die Archivakte ist gebührenpflichtig.

Bitte stellen Sie den Antrag auf Einsicht in die Archivakten bevorzugt per E-Mail unter Angabe der betreffenden Adresse des Objektes. Eine gegebenenfalls erforderliche Vollmacht können Sie der E-Mail beifügen.

Sofern Sie Informationen für die Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform für das Finanzamt benötigen, schauen Sie aufgrund der Vielzahl an Anfragen bitte zunächst in Ihren eigenen Unterlagen, ob Sie die benötigen Informationen dort finden. 

Akteneinsicht

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise