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Fachdienst 2.2: Bauordnung und -beratung

Akteneinsicht

Beschreibung

Als Eigentümer oder bevollmächtigte Person haben Sie die Möglichkeit, Einsicht in abgeschlossene, archivierte Baugenehmigungsakten für Ihr Grundstück zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Einsicht in die Bauakte nur bei berechtigtem Interesse möglich ist. Sofern Sie nicht der Eigentümer sind, muss Ihnen eine Vollmacht vorliegen.

Das Abfotografieren der Bauakte ist gestattet.

Die Einsicht in die Archivakte ist gebührenpflichtig.

Bitte stellen Sie den Antrag auf Einsicht in die Archivakten bevorzugt per E-Mail unter Angabe der betreffenden Adresse des Objektes. Eine gegebenenfalls erforderliche Vollmacht können Sie der E-Mail beifügen.

Sofern Sie Informationen für die Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform für das Finanzamt benötigen, schauen Sie aufgrund der Vielzahl an Anfragen bitte zunächst in Ihren eigenen Unterlagen, ob Sie die benötigen Informationen dort finden. 

Akteneinsicht