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Fachdienst 5.1: Finanzbuchhaltung und Abgaben

Hundesteuer

Beschreibung

Die Hundesteuer zählt zu den Gemeindesteuern. Es handelt sich, wie bei jeder anderen Steuer, um eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die nicht nur für einen bestimmten Zweck entrichtet wird. Sie wird zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben verwendet. Entgegen der weit verbreiteten Meinung entbindet Sie die Zahlung der Hundesteuer selbstverständlich nicht von der Reinhaltung der öffentlichen Flächen, also dem Entfernen der Hinterlassenschaften Ihres Hundes. Mit der Hundesteuer verfolgt der Gesetzgeber auch das Ziel, den Hundebestand zu begrenzen.

Wann wird die Steuer fällig?
In der Regel wird die Steuer fällig, sobald Sie einen Hund aufgenommen haben. Sie müssen die Steuer dann für den gesamten Monat zahlen. Erhält Ihre Hündin Nachwuchs und Sie möchten diesen behalten, wird die Steuer fällig, sobald der Hund drei Monate alt ist.

Wenn Sie neu nach Greven gezogen sind, beginnt die Steuerpflicht am 1. des nächsten Monats. Bitte melden Sie Ihren Hund im eigenen Interesse freiwillig an. Damit ersparen Sie sich und uns unnötige Unannehmlichkeiten.

Muss denn jeder Steuer bezahlen oder gibt es auch Befreiungen oder Ermäßigungen?
Natürlich müssen Sie in bestimmten Situationen keine Hundesteuer bezahlen. Das gilt beispielsweise dann, wenn Sie auf Ihren Hund angewiesen sind (zum Beispiel Blindenführhunde) oder wenn Sie im Außenbereich wohnen und den Hund beruflich als Schutzhund benötigen.

Die genauen Voraussetzungen für Steuerermäßigungen und die Höhe der Ermäßigung können Sie in der Hundesteuersatzung nachlesen.

Hundesteuer