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Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Adressänderung Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Sie können im Bürgerbüro auch Adressänderungen in Ihrem bisherigen Fahrzeugschein und der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 vornehmen lassen.

Beschreibung

Wenn Sie also gerade von einem Ort innerhalb des Kreises Steinfurt nach Greven zugezogen sind oder innerhalb von Greven umgezogen sind, können die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros das Dokument mit einem Aufkleber mit der neuen Anschrift versehen. Natürlich ist es weiterhin möglich, die Änderung bei den Zulassungsstellen des Kreises Steinfurt vornehmen zu lassen.

 

Adressänderung Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise