Inhalt anspringen
Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist also quasi das Strafregister der Gewerbetreibenden.

Beschreibung

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird benötigt, wenn Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Dies kann z.B. bei gewerberechtlichen Erlaubnissen oder für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen der Fall sein.

Voraussetzung:
Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Greven gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei der Verwaltung Ihrer Heimatgemeinde beantragen. Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Greven haben und hier im Gewerberegister und im Handelsregister eingetragen sein.

Antragstellung:
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie bitte persönlich (unter Vorlage des Personalausweises bzw. Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers) oder schriftlich mit dem angebotenen Formular.

Bitte bedenken Sie bei der Antragstellung, dass die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz regelmäßig ca. zwei Wochen beträgt.

Auszug aus dem Gewerbezentralregister