Eheschließung
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d.h. sie zur Anmeldung mitbringen.
Beide Verlobten sollen sich persönlich im Standesamt anmelden. Ist eine Person verhindert, kann sie schriftlich erklären, dass sie mit der Anmeldung durch die andere Person einverstanden ist. Bitte bringen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht zum Termin mit.
Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.
Wenn Sie beide nicht in Greven wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: melden Sie Ihre Eheschließung dann bitte am Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen Sie dort mit, dass Sie gerne beim Standesamt in Greven heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns die Anmeldung zur Eheschließung mit den Unterlagen übersenden.
Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburts- oder Familienname des Mannes oder der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Beispiel:
Fiona Frühling, geb. Winter & Theo Frühling
Fiona Winter & Theo Winter, geb. Frühling
Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich, solange die Ehe besteht. Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingehung der Ehe tragen.
Beispiel:
Fiona Winter & Theo Frühling
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den zurzeit der Eheschließung geführten Familiennamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu. Im Ergebnis dürfen keine "Namensketten" gebildet werden; es sind maximal zwei Namensglieder zulässig.
Beispiel:
Fiona Winter & Theo Winter-Frühling
Fiona Winter & Theo Frühling-Winter
Fiona Winter-Frühling & Theo Frühling
Fiona Frühling-Winter & Theo Frühling
War ein Partner bereits verheiratet, werden die Möglichkeiten der Namensführung noch vielseitiger. Lassen Sie sich im Einzelfall von unseres Standesbeamtinnen und -beamten beraten.
Unterlagen
Unterlagen für die Eheschließung
Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn
- beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
- beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
- beide Verlobte ledig sind,
- beide in Greven geboren sind.
Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur
- Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe
- sofern einer von Ihnen nicht in Greven wohnt, die Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörden des auswärtigen Wohnortes (wenn Sie in Greven leben, nimmt das Standesamt Einsicht in das Melderegister)
Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn Sie nicht in Greven geboren sind:
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtenbuches/Geburtsregisters mit allen Hinweisen. Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:
- eine aktuelle Eheurkunde der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk
- eine rechtskräftige Ausfertigung des Scheidungsurteils für alle weiteren Vorehen.
Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Greven aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
- eine aktuelle Geburtsurkunde
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
- eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
Wenn Sie oder Ihr*e Partner*in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind einige Besonderheiten vor der Eheschließung zu beachten. Bitte wenden Sie sich vorab telefonisch an uns. Sie erhalten dann ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung prüfen wir neben den Angaben zur Person, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht eventuell Ehehindernisse ergeben. Darüber hinaus können Prüfverfahren durch das Oberlandesgericht Hamm notwendig sein. War jemand von Ihnen schon einmal im Ausland verheiratet und/oder wurde dort geschieden, ist möglicherweise die Anerkennung der Scheidung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf erforderlich.
Da die Gesetze in jedem Land anders sind, können wir nur im Rahmen einer Beratung auf alle Voraussetzungen für Ihre Eheschließung eingehen.
Gebühren
Was kostet eine Trauung?
Ganz umsonst ist eine standesamtliche Hochzeit nicht. Die Eheschließung selbst ist für Grevener Bürger kostenfrei. Allerdings fallen Gebühren für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung und für Urkunden im Zusammenhang mit der Eheschließung an. Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, zum Beispiel wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Familienstammbuch wünschen.
In der Regel müssen Sie mit mindestens 50 Euro rechnen. Weitere Kosten entstehen für zusätzliche Urkunden und das Familienstammbuch.
Die Gebühren im Einzelnen:
- Wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: 40 Euro
- Vornahme der Eheschließung für auswärtige Bürger: 40 Euro
- Wenn einer oder beide Brautleute ausländischer Staatsangehörigkeit sind: 66 Euro
- Erklärung zur Führung eines Doppelnamens: 21 Euro
- Eheurkunde (erstes Exemplar): 10 Euro (weitere Exemplare dieser Urkunden kosten jeweils die Hälfte)
- Stammbuch, verschiedene Ausführungen sind im Standesamt erhältlich (ca. 10 bis 40 Euro) - Sie können auch ein eigenes Stammbuch mitbringen
- Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes (Freitagnachmittag): 66 Euro
- Bei Trauungen außerhalb des Rathauses (z. B. im Haus der Geschichte in Reckenfeld oder im Harveys Restaurant & Cafe) oder in einem anderen Standesamt fallen weitere Gebühren und ggf. eine Servicegebühr des Objekts an.
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB )
- Personenstandsgesetz (PStG)
Formulare
- Eheschließung - Vollmacht zur Anmeldung (PDF | 192,6 KB)
- Hinweisformular für Eheschließende zur Vorsorgevollmacht, zur Patientenverfügung und zum Ehegattennotvertretungsrecht (PDF | 118,59 KB)
- Urkunden-Online-Bestellservice
- direkt zur Online-Bestellung "Eheurkunde, Eheurkunde mit Auflösungsvermerk etc."
- direkt zur Online-Bestellung "Geburtsurkunde, beglaubigte Auszüge aus dem Geburtenregister etc."
- direkt zur Online-Bestellung "Lebenspartnerschaftsurkunde etc."
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Auskunft Standesamt | standesamtstadt-grevende | |
Tanja Berkenheide | 02571 920-238 | tanja.berkenheidestadt-grevende |
Kornelia Grüter | 02571 920-244 | kornelia.grueterstadt-grevende |
Petra Marchesin | 02571 920-245 | petra.marchesinstadt-grevende |
Organisationseinheiten
- URL der Website
- https://www.greven.net/vv/produkte/01.111.21_Rechtsservice/147080100000020713.php
- letzte Änderung
- 08.03.2022 11:49
- Erstelldatum
- 13.06.2014 11:27
- Druckdatum
- 08.02.2023 21:18