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Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Eheschließung

Sie wollen heiraten? Vorher müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vornehmen.

Beschreibung

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch sogenannte "Ehehindernisse" entgegenstehen. 

Für die Anmeldung der Eheschließung benötigen wir etwas Zeit. Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin, damit wir genügend Zeit für Sie einplanen können und Ihnen unnötige Wartezeiten erspart werden.

Beide Verlobten sollen sich persönlich im Standesamt anmelden. Ist eine Person verhindert, kann sie sich durch Vollmacht vertreten lassen. Bitte bringen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht (siehe "Links und Downloads") zum Termin mit. 

Wann und wo wird getraut?

Die Anmeldung zur Eheschließung ist 6 Monate gültig.

Wenn Sie zu einem späteren Termin heiraten möchten, können wir diesen gerne schon vormerken. Bitte rufen Sie uns dafür an. Wir merken den Termin für Sie vor und vereinbaren mit Ihnen direkt einen Termin für die Anmeldung innerhalb der 6-monatigen Frist. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.
Hinweis: Die Trautermine für das kommende Jahr stehen voraussichtlich im Oktober fest.

Wir bieten Trauungen in folgenden Locations an:

  • Trauzimmer im Rathaus
  • Montargiszimmer im Rathaus
  • Haus der Geschichte in Reckenfeld
  • Gewölbekeller des Harveys Restaurant & Café
  • Fischers´s Fritz (Anglerheim).

Die Trauungen finden während unserer Öffnungszeiten statt, es werden aber auch Trauungen an bestimmten Terminen Freitagnachmittag oder Samstagvormittag angeboten - rufen Sie uns gerne an, ob Ihr Wunschtermin möglich ist! 

Hinweis über zusätzliche Gebühren:

  • Für Trauungen außerhalb des Rathauses oder außerhalb der Öffnungszeiten fällt eine gesonderte Gebühr beim Standesamt an (siehe Gebühren). 
  • Für Trauungen außerhalb des Rathauses fällt ggf. eine Servicegebühr für die Nutzung der Räumlichkeiten an. Wir informieren Sie gerne über Details.

Wenn Sie beide nicht in Greven wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: melden Sie Ihre Eheschließung dann bitte am Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen Sie dort mit, dass Sie gerne beim Standesamt in Greven heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns die Anmeldung zur Eheschließung mit den Unterlagen übersenden.

Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburts- oder Familienname des Mannes oder der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

Beispiel:
Fiona Frühling, geb. Winter & Theo Frühling
Fiona Winter & Theo Winter, geb. Frühling

Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich, solange die Ehe besteht. Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingehung der Ehe tragen.

Beispiel:
Fiona Winter & Theo Frühling

Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den zurzeit der Eheschließung geführten Familiennamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu. Im Ergebnis dürfen keine "Namensketten" gebildet werden; es sind maximal zwei Namensglieder zulässig.

Beispiel:
Fiona Winter & Theo Winter-Frühling
Fiona Winter & Theo Frühling-Winter
Fiona Winter-Frühling & Theo Frühling
Fiona Frühling-Winter & Theo Frühling

War ein Partner bereits verheiratet, werden die Möglichkeiten der Namensführung noch vielseitiger. Lassen Sie sich im Einzelfall von unseres Standesbeamtinnen und -beamten beraten.

Hinweis: Ab 01.05.2025 tritt ein neues Namensrecht mit weiteren Möglichkeiten in Kraft.

Eine Spur persönlicher..?

Unsere Trauungen finden stündlich statt, d. h. Sie und Ihre Gäste haben im Anschluss nach der Trauung im Rathaus die Möglichkeit zu einem kleinen Sektempfang oder ähnlichem.

Um Ihre Traurede etwas persönlicher gestalten zu können und Sie etwas besser kennenzulernen, bieten wir Ihnen an, bei der Anmeldung einen Fragebogen mitzunehmen. Diesen können Sie gemeinsam zu Hause ausfüllen und uns so zum Beispiel Ihre Kennlerngeschichte, was Sie an Ihrem Partner*in lieben und Ihre Wünsche zur Trauung verraten. Bitte reichen Sie den ausgefüllten Fragebogen spätestens 2 Wochen vor dem Eheschließungstermin bei uns ein.

Eheschließung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten für das Bürgerbüro und die anderen Dienststellen (z. B. Standesamt)!

Bürgerbüro (erweiterte Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8 bis 12:30 Uhr
Montags und dienstags nachmittags 14 bis 16 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Bitte beachten Sie: Am Mittwochnachmittag ist das Bürgerbüro nicht geöffnet.

Standesamt, Ordnung, Gewerbeangelegenheiten etc. (normale Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit fragen.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise