Beschreibung
Informationen
Die Ausstellung bzw. Verlängerung erfolgt immer bis zum 31.12. des jeweiligen Ablaufjahres. Die Verlängerung erfolgt frühestens Mitte Dezember für das Folgejahr.
Für die Ausstellung eines Jugendfischereischeins ist eine Einverständniserklärung der Eltern (oder Erziehungsberechtigten) erforderlich. Für den Jugendfischereischein muss keine Fischereiprüfung abgelegt werden. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche eine Fischereiprüfung ablegen und dann den Ein- oder Fünfjahresfischereischein beantragen.
Den Antrag müssen Sie persönlich im Bürgerbüro stellen oder - wenn Sie eine andere Person schicken - eine schriftliche Vollmacht mit eigenhändiger Unterschrift vorlegen lassen.
Dokumente
Gebühren
Fristen
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Fischereischein
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.