Beschreibung
Informationen
Die Ausstellung bzw. Verlängerung erfolgt immer bis zum 31.12. des jeweiligen Ablaufjahres. Die Verlängerung erfolgt frühestens Mitte Dezember für das Folgejahr.
Für die Ausstellung eines Jugendfischereischeins ist eine Einverständniserklärung der Eltern (oder Erziehungsberechtigten) erforderlich. Für den Jugendfischereischein muss keine Fischereiprüfung abgelegt werden. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche eine Fischereiprüfung ablegen und dann den Ein- oder Fünfjahresfischereischein beantragen.
Den Antrag müssen Sie persönlich im Bürgerbüro stellen oder - wenn Sie eine andere Person schicken - eine schriftliche Vollmacht mit eigenhändiger Unterschrift vorlegen lassen.