Inhalt anspringen
Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Fischereischein

Wer gerne angeln möchte, muss über die notwendigen Kenntnisse verfügen (Fischereiprüfung) und einen Fischereischein besitzen.

Es gibt Fischereischeine für Jugendliche (10. bis 14. Lebensjahr) und Erwachsene.

Die Fischereischeine für Erwachsene können wahlweise für ein oder fünf Jahre ausgestellt werden.

Beschreibung

Informationen
Die Ausstellung bzw. Verlängerung erfolgt immer bis zum 31.12. des jeweiligen Ablaufjahres. Die Verlängerung erfolgt frühestens Mitte Dezember für das Folgejahr.

Für die Ausstellung eines Jugendfischereischeins ist eine Einverständniserklärung der Eltern (oder Erziehungsberechtigten) erforderlich. Für den Jugendfischereischein muss keine Fischereiprüfung abgelegt werden. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche eine Fischereiprüfung ablegen und dann den Ein- oder Fünfjahresfischereischein beantragen.

Den Antrag müssen Sie persönlich im Bürgerbüro stellen oder - wenn Sie eine andere Person schicken - eine schriftliche Vollmacht mit eigenhändiger Unterschrift vorlegen lassen.

 

Fischereischein