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Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Gaststättenrechtliche Gestattung

Aus besonderem Anlass kann ein Gaststättenbetrieb vorübergehend erlaubt werden (Gestattung). Hierunter fallen beispielsweise Getränkestände und –wagen, die aus Anlass von Jubiläen, Konzerten, Festen, Umzügen, Werbe- oder ähnlichen Veranstaltungen aufgestellt werden.

Beschreibung

Die Erteilung einer Gestattung ist rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor der Veranstaltung vom Betreiber der Schankwirtschaft (nicht vom Veranstalter) zu beantragen. Die Gestattung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe hängt von mehreren Faktoren ab, bitte erfragen Sie diese bei Bedarf telefonisch.

Zu lebensmittelhygienischen Fragen werfen Sie einen Blick in das Merkblatt des Kreises Steinfurt (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt), welches ebenso wie das Antragsformular im Bereich "Downloads / Links" als Download bereitsteht.

Gaststättenrechtliche Gestattung