Inhalt anspringen
Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Gaststättenrechtliche Gestattung

Aus besonderem Anlass kann ein Gaststättenbetrieb vorübergehend erlaubt werden (Gestattung). Hierunter fallen beispielsweise Getränkestände und –wagen, die aus Anlass von Jubiläen, Konzerten, Festen, Umzügen, Werbe- oder ähnlichen Veranstaltungen aufgestellt werden.

Beschreibung

Die Erteilung einer Gestattung ist rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor der Veranstaltung vom Betreiber der Schankwirtschaft (nicht vom Veranstalter) zu beantragen. Die Gestattung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe hängt von mehreren Faktoren ab, bitte erfragen Sie diese bei Bedarf telefonisch.

Zu lebensmittelhygienischen Fragen werfen Sie einen Blick in das Merkblatt des Kreises Steinfurt (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt), welches ebenso wie das Antragsformular im Bereich "Downloads / Links" als Download bereitsteht.

Gaststättenrechtliche Gestattung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise