Hundehaltung
Allgemeine Pflichten
Hinweis zum Halten eines Hundes:
Generell gilt: Führen, halten und beaufsichtigen Sie Ihren Hund bitte so, dass von ihm keine Gefahren für andere Menschen oder Tiere ausgehen.
Anleinpflichten und Freilaufmöglichkeiten:
Regelungen im Stadtgebiet Greven, im Wald, im Naturschutzgebiet und in der Landschaft können Sie der Broschüre „Rund um den Hund“ sowie der Karte "Naturschutzgebiete" entnehmen, die Sie unter dem Registerblatt „Downloads/ Links“ finden.
Entfernung Hundekot:
Grundsätzlich sind alle Verunreinigungen der Verkehrsflächen und Anlagen durch Hunde unverzüglich von der Hundehalterin beziehungsweise dem Hundehalter zu beseitigen.
Die Stadtverwaltung Greven unterstützt Sie als Hundehalter*innen dabei, indem u. a. an der Information im Rathaus (Auskunft) kostenlos Kotbeutel erhältlich sind. Aber auch quer im Stadtgebiet sind an verschiedenen Stellen Hundkotbeutel-Spender aufgestellt, eine Karte aller Standort finden Sie im Registerblatt „Downloads/ Links.
Unterscheidung der Hunde nach dem Landeshundegesetz
Große Hunde:
Hunde, bei denen ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg zu erwarten ist
Voraussetzungen
- Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
- Nachweis über die Sachkunde des Hundehalters
- Nachweis einer Tierhaftpflichtversicherung
- Anzeigepflicht bei der örtlichen Ordnungsbehörde (s.u.)
Hunde bestimmter Rassen:
- Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden
Gefährliche Hunde:
- Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
Wer einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rassen halten möchte, ist verpflichtet, schon vor dem Erwerb und der Aufnahme des Hundes einen Erlaubnisantrag bei der Ordnungsbehörde zu stellen. Der Erwerb und die Aufnahme dürfen erst nach der Erlaubniserteilung der Stadt Greven erfolgen.