Allgemeine Pflichten
Hinweis zum Halten eines Hundes:
Generell gilt: Führen, halten und beaufsichtigen Sie Ihren Hund bitte so, dass von ihm keine Gefahren für andere Menschen oder Tiere ausgehen.
Anleinpflichten und Freilaufmöglichkeiten:
Regelungen im Stadtgebiet Greven, im Wald, im Naturschutzgebiet und in der Landschaft können Sie der Broschüre „Rund um den Hund“ sowie der Karte "Naturschutzgebiete" entnehmen, die Sie unter dem Registerblatt „Downloads/ Links“ finden.
Entfernung Hundekot:
Grundsätzlich sind alle Verunreinigungen der Verkehrsflächen und Anlagen durch Hunde unverzüglich von der Hundehalterin beziehungsweise dem Hundehalter zu beseitigen.
Die Stadtverwaltung Greven unterstützt Sie als Hundehalter*innen dabei, indem u. a. an der Information im Rathaus (Auskunft) kostenlos Kotbeutel erhältlich sind. Aber auch quer im Stadtgebiet sind an verschiedenen Stellen Hundkotbeutel-Spender aufgestellt, eine Karte aller Standort finden Sie im Registerblatt „Downloads/ Links.
Unterscheidung der Hunde nach dem Landeshundegesetz
Große Hunde:
Hunde, bei denen ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg zu erwarten ist
Voraussetzungen
Hunde bestimmter Rassen:
Gefährliche Hunde:
Wer einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rassen halten möchte, ist verpflichtet, schon vor dem Erwerb und der Aufnahme des Hundes einen Erlaubnisantrag bei der Ordnungsbehörde zu stellen. Der Erwerb und die Aufnahme dürfen erst nach der Erlaubniserteilung der Stadt Greven erfolgen.
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW)
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Marita Hemsing | 02571 920-227 | marita.hemsingstadt-grevende |
Christoph Kemper | 02571 920-283 | christoph.kemperstadt-grevende |
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