Hundehaltung
Gebühren
- Mit dem 01. März 2015 hat sich die Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW geändert. Auswirkungen hat dies auch für die Anmeldung von großen Hunden beim städtischen Ordnungsamt, denn nun wird eine einmalige Gebühr von 25,00 € erhoben.
- Die Kosten für die weiteren Nachweise (zum Beispiel Tierhalterhaftpflichtversicherung, Sachkundenachweis) bzw. die Mikochip-Kennzeichnung müssen Sie als Hundehalterin bzw. Hundehalter tragen.
Rechtsgrundlagen
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW)
- allgemeine Pflichten § 2
- große Hunde: § 11
- Hunde bestimmter Rassen: § 10
- gefährliche Hunde: §§ 3, 4