Inhalt anspringen
Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Personalausweis

Beschreibung

Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Wenn Sie erfahren wollen, in welchen Ländern er zusätzlich anerkannt wird, nutzen Sie bitte das Internet-Angebot des Auswärtigen Amtes (siehe Links und Downloads). 

Seit dem 01. November 2010 wird ein neuer Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Der Ausweis enthält auch Funktionen für das sog. E-Government und E-Business.

Nähere Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie im Internet auf dem Personalausweisportal (siehe Links und Downloads).

Antragstellung
Zur Antragstellung müssen Sie persönlich erscheinen! Sie können sich nicht vertreten lassen. Ihr persönliches Erscheinen ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, der Fingerabdrücke sowie der Identitätsüberprüfung unbedingt erforderlich.

Menschen mit Behinderungen oder körperlichen Einschränkungen, die nicht persönlich in das Bürgerbüro kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt zu uns aufzunehmen.

Bei Kindern unter 16 Jahren muss dem Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluß des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Dies ist für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr nicht mehr erforderlich.

Bewilligungszeitraum / Gültigkeitsdauer
Für Personen bis zum 24. Lebensjahr ist der Personalausweis 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Die alten Personalausweise bleiben auch nach Einführung des neuen Personalausweises am 01.11.2010 bis zu ihrem Ablaufdatum weiterhin gültig.

Bearbeitungsdauer
Die gesamte Bearbeitungszeit dauert ca. zwei bis drei Wochen. Wenn Sie schneller einen Personalausweis benötigen, können wir Ihnen kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis ausstellen.

Abholung des Dokuments
Der Ausweis kann außer vom Antragsteller auch von einer schriftlich bevollmächtigten Person (eine geeignete Vollmacht finden Sie bei den Formularen), die sich ausweisen muss, nach Fertigstellung abgeholt werden.

Sie haben Ihren Ausweis verloren.....
Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben, melden Sie den Verlust bitte sofort bei unseren Ansprechpartner/innen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Greven gemeldet sind.

Bevor Sie einen neuen Ausweis beantragen, empfehlen wir Ihnen, zunächst drei bis vier Wochen zu warten. Häufig werden Personalausweise im Fundbüro abgegeben.
Es besteht die Möglichkeit, das wir Ihnen für die Zwischenzeit vorläufige Dokumente ausstellen.

 

Personalausweis

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten für das Bürgerbüro und die anderen Dienststellen (z. B. Standesamt)!

Bürgerbüro (erweiterte Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8 bis 12:30 Uhr
Montags und dienstags nachmittags 14 bis 16 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Bitte beachten Sie: Am Mittwochnachmittag ist das Bürgerbüro nicht geöffnet.

Standesamt, Ordnung, Gewerbeangelegenheiten etc. (normale Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit fragen.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise