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Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Umzug innerhalb Grevens

Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei einem Umzug innerhalb Grevens ummelden müssen.

Beschreibung

Bitte kommen Sie innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug persönlich in das Bürgerbüro und bringen

Seit dem 01.11.2015 sind laut Bundesmeldegesetz Unmeldungen nur mit einer entsprechenden Wohnungsgeberbestätigung möglich. Einen Vordruck finden Sie unter "Downloads/ Links".

Wenn ein Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, denken Sie bitte daran, dass auch die Anschrift auf Ihrem Fahrzeugschein geändert werden muss. Die gebührenpflichtige Anschriftenänderung auf Ihrem Kfz-Schein kann im Bürgerbüro durchgeführt werden. Die Zulassungsstelle wird entsprechend über die vorgenommene Änderung informiert.

Umzug innerhalb Grevens

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten für das Bürgerbüro und die anderen Dienststellen (z. B. Standesamt)!

Bürgerbüro (erweiterte Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8 bis 12:30 Uhr
Montags und dienstags nachmittags 14 bis 16 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Bitte beachten Sie: Am Mittwochnachmittag ist das Bürgerbüro nicht geöffnet.

Standesamt, Ordnung, Gewerbeangelegenheiten etc. (normale Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit fragen.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise