Beschreibung
Ordnungswidrigkeiten werden meist von der Polizei oder den einzelnen Fachdiensten der Stadtverwaltung bei der zentralen Bußgeldstelle angezeigt. Hier wird zunächst der Sachverhalt geprüft und bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Betroffenen erhalten zunächst ein Anhörungsschreiben. Sie werden damit über den Tatvorwurf informiert und erhalten die Möglichkeit sich dazu zu äußern. Nach erfolgter Anhörung entscheidet die zentrale Bußgeldstelle darüber, ob das Verfahren eingestellt, eine schriftliche Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen oder ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Die zentrale Bußgeldstelle setzt auch die Höhe der Geldbuße fest.
Soweit keine Äußerung durch die/den Betroffene/n erfolgt, wird nach Aktenlage entschieden. Grundsätzlich sind die Verfahren mit Eingang des entsprechenden Zahlungsbetrages abgeschlossen.
Sollte ein Verwarnungsgeld nicht oder nicht fristgerecht gezahlt werden, so würde ohne weitere Anhörung ein Bußgeldbescheid in der Angelegenheit ergehen. Wird das Bußgeld nicht gezahlt, folgt die Vollstreckung durch die Stadtkasse Greven.
Kann der Betrag nicht beigetrieben werden, hat die Stadt die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft stellen.
Sie sind Betroffene/r eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens?
Setzen Sie sich für Fragen, wie auch zur weiteren Klärung der Angelegenheit gerne mit Ihrem/Ihrer Ansprechpartner/in in Verbindung.