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Fachdienst 4.1: Stadtplanung

Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne und Offenlage aktueller Bauleitplanverfahren)

Die Bauleitplanung schafft verbindliche Vorgaben zur Bebauung von Grundstücken und ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung.

Beschreibung

Sie befasst sich mit der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. Ablauf und Inhalt der Bauleitplanung sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Bauleitplanung erfolgt in der Regel in zwei Stufen:

1. Aufstellung des Flächennutzungsplanes (vorbereitender Bauleitplan)

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt das räumliche Entwicklungskonzept einer Stadt dar, dessen Inhalt in § 5 BauGB geregelt ist.
Er ist eingebunden in die übergeordneten Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung.Die Bedeutung des Flächennutzungsplanes besteht darin, neben dem Bestand auch die geplanten Nutzungen für das gesamte Stadtgebiet darzustellen. Er ist damit das in die Zukunft gerichtete Entwicklungskonzept der Stadt.

Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes sind der Vorrang der Innenentwicklung, die Schonung von Freiraum und Landschaft und der bedarfsgerechte Ausbau und die Sicherung der notwendigen Infrastrukturen.

Der Flächennutzungsplan stellt im Maßstab 1:15.000 die vorhandenen und geplanten Nutzungen für das gesamte Stadtgebiet dar. Für die besiedelten Ortslagen Kernstadt, Reckenfeld und Gimbte existieren Ausschnittvergrößerungen im Maßstab 1:5.000.

Er gilt als vorbereitender Bauleitplan und entfaltet gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern keine unmittelbare Rechtswirkung.

2. Aufstellung der Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan)

Bebauungspläne setzen konkrete Vorgaben für Baugrundstücke fest. Die Inhalte sind in § 9 BauGB geregelt.

Im Bebauungsplan wird durch Zeichnung und Text festgesetzt, welche Nutzung und Bauweise auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Die Festsetzungsmöglichkeiten sind in § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) angegeben. Dazu gehören unter anderem Art und Maß der baulichen Nutzung (z. B. Wohngebäude mit höchstens drei Vollgeschossen), Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen, Grünflächen und Verkehrsflächen.

Der Bebauungsplan enthält im Normalfall den eigentlichen Plan im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1000, Festsetzungen in Textform und eine Zeichenerklärung.

Bauleitplanverfahren

Bebauungspläne werden nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, damit sichergestellt wird, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Jeder Verfahrensschritt, d. h. der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans, der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung, der Beschluss über den Entwurf, der Beschluss zur Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Beschluss über die Abwägung der Bedenken und schließlich der Beschluss über Satzung erfolgt durch die Gemeindegremien der Stadt Greven.

Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffener und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden. Die Beteiligung umfasst die Abschnitte des Aufstellungsverfahrens, in denen die Öffentlichkeit allgemein sowie Betroffene, Träger öffentlicher Belange (TöB), Nachbargemeinden usw. im Besonderen über die Planungsabsichten informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden.

Das BauGB schreibt zwei Beteiligungen vor. Diese Verfahren laufen in mehreren Schritten und auf verschiedene Weisen ab. In der ersten, "frühzeitigen" Beteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke, Plan-Alternativen und Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung fließen, sofern es sich um berechtigte, rechtlich begründete oder sinnvolle Anliegen handelt, in das weitere Planverfahren mit ein.

Der dann erarbeitete und von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf geht anschließend ein zweites Mal in das Beteiligungsverfahren – die Offenlage. Eine Offenlage dauert in der Regel einen Monat. Während dieser Zeit können der Entwurf des Bebauungsplanes und weitere dazugehörige Dokumente im Rathaus der Stadt Greven.

Seit der BauGB-Novelle vom 12. Mai 2017 werden alle Kommunen dazu verpflichtet gem. § 4a Abs. 4 BauGB, künftig den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitplänen und die auszulegenden Dokumente auch in das Internet der Gemeinde einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

Die öffentlichen Auslegungen, den Flächennutzungsplan und rechtskräftige Bebauungspläne finden Sie unter dem Reiter "Downloads / Links".

Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne und Offenlage aktueller Bauleitplanverfahren)