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Fachdienst 4.0: Stadtentwicklung und Umwelt

Umwelt in der Bauleitplanung

Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Bauleitplanung

Beschreibung

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. So steht es in § 1 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Fachdienst Stadtplanung beteiligt in jedem Bauleitplanverfahren die zuständigen Fachämter und Behörden sowie die Öffentlichkeit mit dem Ziel die von der Planung betroffenen Umweltbelange erkennen, analysieren und bewerten zu können. Durch den Dialog innerhalb der Verwaltung und mit Behörden und Institutionen werden Konflikte mit der Umwelt vermieden, verringert oder ggf. ausgeglichen.

Wenn ein Flächennutzungsplan oder ein Bebauungsplan aufgestellt wird, werden alle potenziell von der Planung betroffenen Umweltbereiche beschrieben und bewertet. Dazu gehören z.B. die Auswirkungen auf die sogenannten Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser. Bei dieser Umweltprüfung wird auch geklärt, ob Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen möglich sind. Für die nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft, z.B. die Versiegelung von Freiflächen durch Verkehrsflächen und Gebäude, werden Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Das Ergebnis der Umweltprüfung wird dann in einem Umweltbericht dokumentiert. Dieser Umweltbericht gehört zum Bebauungsplan und wird mit dem Plan vom Rat angenommen.

Die Beteiligung der Bürger(innen) erfolgt durch die Presse, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen und bei Bedarf durch Bürgerversammlungen. Sie können uns aber auch gerne direkt ansprechen.

Die Ankündigung einer öffentlichen Auslegung von Planunterlagen erfolgt über das Amtsblatt der Stadt Greven

Umwelt in der Bauleitplanung