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Fachdienst 5.0: Finanzmanagement

Neubau und Erneuerung von Verkehrsflächen (Erschließungsbeiträge)

Wenn ein Baugebiet neu erschlossen wird, gibt es dort noch keine Straßen. Der Neubau von Verkehrsflächen ist notwendig. Von der Planung über die Durchführung bis zur Refinanzierung sind viele Aspekte zu berücksichtigen.

Beschreibung

Neubau von Verkehrsflächen

In Neubaugebieten ist die Erschließung Voraussetzung dafür, dass ihr Grundstück überhaupt bebaut werden darf.

Die Stadt trägt einen Teil der Erschließungskosten für den Neubau von Verkehrsflächen. Die Eigentümer der anliegenden Grundstücke müssen sich ebenfalls an den Kosten beteiligen.

Wie hoch die Erschließungskosten sind, lässt sich im Vorfeld nie genau sagen, da dies von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist. In Greven tragen die Bauwilligen 90% der Baukosten.

Der Neubau von Straßen ist um einiges teurer als der Ausbau bereits vorhandener Straßen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Der Anteil an den Gesamtkosten, den die Grundstückseigentümer zu tragen haben, ist hoch. Das ist leicht erklärbar, da die anliegenden Grundstücke durch diese Maßnahme erst zu bebaubaren Grundstücken werden.

Erschließungskosten – bei der Finanzierung oft vergessen

Unsere Erfahrung zeigt, dass Eigentümer*innen bei der Finanzierung des Eigenheims ausgerechnet die Erschließungsbeiträge außer Acht lassen. Erschließungsbeiträge belaufen sich je nach Grundstücksgröße und Maßnahme schnell auf etliche Tausend Euro. So kann die Nichtbeachtung dieser Kosten bei der Finanzierung ein böses Erwachen zur Folge haben.

Unser Tipp: Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei unseren Ansprechpartnerinnen nach der voraussichtlichen Höhe der Erschließungskosten.

Erschließungskostenbescheinigung

Im Rahmen der Finanzierung oder zum Beispiel beim Kauf von „Gebrauchtimmobilien“ verlangen Banken häufig nach einer Erschließungskostenbescheinigung. Auch wenn Sie durch öffentliche Mittel gefördert werden, müssen Sie diese Bescheinigung vorlegen.

Sie erhalten die Erschließungskostenbescheinigung bei unseren Ansprechpartnerinnen.

Erläuterungen und Hinweise