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Fachdienst 3.1: Bildung, Jugend, Kultur und Sport

Kulturförderung

Beschreibung

Kulturförderung
Die Stadt Greven ist eine Stadt mit großer kultureller und künstlerischer Vielfalt, getragen von zahlreichen Vereinen, Gruppen, Organisationen, Künstler*innen und Kulturtätigen. Sie alle spielen für das Zusammenleben, die Bildung und die Freizeit in unserer Stadt eine zentrale Rolle.

Die Stadt Greven fördert daher Kulturvereine und Kulturtätige, die zur Erhaltung und Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten in der Stadt beitragen. Auf dieser Seite stellt die Stadt Greven alle notwendigen Unterlagen zur Beantragung der Fördermittel bereit.

Rechtsgrundlagen
Die aktuelle Kulturförderrichtlinie der Stadt Greven ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. In dieser Richtlinie finden sich u. a. alle Regelungen zu Antragstellung, Voraussetzungen und Fristen.

Förderung für das Jahr 2025
Anträge im Rahmen der Kulturförderrichtlinie für das Förderjahr 2025 können in Bezug auf die Regel- und Jubiläumsförderung für Vereine bis einschließlich 30.09.2024 eingereicht werden, in Bezug auf die Projektförderung zu jeder Zeit. Die dafür benötigten Antragsformulare stehen unter „Downloads/Links“ zur Verfügung. Bitte nutzen Sie für die Antragsstellung ausschließlich die zur Verfügung gestellten Formulare. Anträge, die nach der benannten Frist bei uns eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Die Anträge sind schriftlich und unterschrieben einzureichen bei der

Stadt Greven
Fachdienst 3.1, Team Kultur
Stichwort: Kulturförderung
Kardinal-von-Galen-Straße 5
48268 Greven

Für Rückfragen oder zur persönlichen Beratung kontaktieren Sie bitte Anne Schophaus, Fachdienst 3.1 unter 02571 920-837 oder anne.schophausstadt-grevende oder Jan Leye, Fachdienst 3.1 unter 02571 920-838 oder jan.leyestadt-grevende.

Förderung für das Jahr 2024

Die Frist zur Antragsstellung für das Förderjahr 2024 ist abgelaufen. Es ist also nicht mehr möglich, Anträge für das Förderjahr 2024 zu stellen.

Sollte eines Ihrer Vorhaben gefördert worden sein, denken Sie bitte an das rechtzeitige Einreichen des Verwendungsnachweises. Die Formulare für den Verwendungsnachweis zur Regel-, Sonder- und Projektförderung stehen unter "Download/Links" zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Verwendungsnachweis zur Regel- und Sonderförderung spätestens zum 31.03. des Folgejahres eingehen muss. Der Verwendungsnachweis für die Projektförderung muss spätestens drei Monate nach Projektende eingereicht werden. Die Einreichungsfristen für bewilligte Projekte können außerdem den schriftlichen Bescheiden entnommen werden.

Kulturförderung

Jugendamt
Kardinal-von-Galen-Str. 5
48268 Greven

Postfachadresse

Stadtverwaltung Greven Jugendamt
Rathausstraße 6

Weitere Hinweise

Kostenlose Parkplätze finden Sie am Kreisverkehr Hallenbad. Kostenpflichtige Parkplätze stehen am Busbahnhof (zu erreichen über die Straße "Hinter der Lake") und am Wilhelmplatz zur Verfügung.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter*innen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar (Mo-Fr 8:30 bis 12:30, Do 14:00 bis 18:00 Uhr). Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Es gibt auf der Rückseite des Gebäudes einen barrierefreien Zugang. Leider sind die einzelnen Etagen nur über die beiden Treppenhäuser zu erreichen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit ihrer*m Ansprechpartner*in und nutzen den Besprechungsraum im Erdgeschoss.

Hinweise zur Erreichbarkeit

  • Barrierefreier Zugang

Erläuterungen und Hinweise