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Fachdienst 3.2: Soziale Dienste und Jugendarbeit

Schutz des Kindes

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Beschreibung

"Mein Nachbar schlägt sein Kind, wenn er Alkohol getrunken hat! Was kann ich tun?"

Wenn Sie beobachten, dass ein Kind oder Jugendlicher gefährdet ist, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir nehmen Sie in ihrem Anliegen sehr ernst und überlegen, wie eine Abwendung der Gefährdung erfolgen kann.
Wir wenden uns an die betroffenen Familien und bieten geeignete Hilfen an,
um das Kind oder den Jugendlichen nachhaltig zu schützen.

Schutz des Kindes