Beschreibung
"Mein Nachbar schlägt sein Kind, wenn er Alkohol getrunken hat! Was kann ich tun?"
Wenn Sie beobachten, dass ein Kind oder Jugendlicher gefährdet ist, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir nehmen Sie in ihrem Anliegen sehr ernst und überlegen, wie eine Abwendung der Gefährdung erfolgen kann.
Wir wenden uns an die betroffenen Familien und bieten geeignete Hilfen an,
um das Kind oder den Jugendlichen nachhaltig zu schützen.
Rechtsgrundlage
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Schutz des Kindes
Jugendamt
Kardinal-von-Galen-Str. 5
48268 Greven
Postfachadresse
Stadtverwaltung Greven Jugendamt
Rathausstraße 6
Weitere Hinweise
Kostenlose Parkplätze finden Sie am Kreisverkehr Hallenbad. Kostenpflichtige Parkplätze stehen am Busbahnhof (zu erreichen über die Straße "Hinter der Lake") und am Wilhelmplatz zur Verfügung.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter*innen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar (Mo-Fr 8:30 bis 12:30, Do 14:00 bis 18:00 Uhr). Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Jugendamtes fragen.
Hinweise zur Barrierefreiheit
Es gibt auf der Rückseite des Gebäudes einen barrierefreien Zugang. Leider sind die einzelnen Etagen nur über die beiden Treppenhäuser zu erreichen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit ihrer*m Ansprechpartner*in und nutzen den Besprechungsraum im Erdgeschoss.
Hinweise zur Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang