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Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Schiedsleute

Aufgabe der Schiedsleute

Beschreibung

Seit 1. Oktober 2000 ist in verschiedenen Fällen die Zivilklage erst möglich, wenn vorher ein Schlichtungsversuch vor einer anerkannten Gütestelle durchgeführt wurde. U. a. sind die Schiedsämter kraft Gesetz solche anerkannten Gütestellen. Bitte erkundigen Sie sich bei einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann, beim Amtsgericht oder bei einem Rechtsanwalt nach dieser gesetzlichen Regelung. Für die Schlichtungsverhandlung ist nach § 14 des Gesetzes über das Schiedsamt NRW die Schiedsfrau oder der Schiedsmann örtlich zuständig, in deren Schiedsamtsbezirk die Gegenpartei wohnt ! Aufgabe bzw. Ziel der Schiedsleute ist die gütliche, außergerichtliche Schlichtung von Streitigkeiten wie z. B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nachbarschaftsstreit u.ä.. Die Kosten eines Schlichtungsverfahrens sind äußerst günstig.

Sprechzeiten / Sprechtag

  • Bezirk 1: "Greven links der Ems, Reckenfeld, Hembergen und Herbern
    Mit der Schiedsfrau Eva Jestädt können Sie unter der Telefonnummer 02571-549553 einen Termin vereinbaren. Falls die Schiedsfrau nicht zu Hause ist, können Name, Telefonnummer und Terminwünsche auch auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Es gibt keine Sprechstunde im Rathaus. Des Weiteren ist eine Kontaktaufnahme mit Frau Jestädt auch per E-Mail unter folgender Adresse möglich: eva.jestaedt(at)schiedsfrau.de. 
  • Bezirk 2: "Greven rechts der Ems" 
    Mit dem Schiedsmann Martinus Benning können Sie nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel.: 02571-40288) einen Termin zur Sprechstunde vereinbaren. Die Sprechstunde findet, sofern diese vorab mit Herrn Benning vereinbart wurde, grds. dienstags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Rathaus, Fraktionsraum II statt. Des Weiteren ist eine Kontaktaufnahme mit Herrn Benning auch per E-Mail unter folgender Adresse möglich: martinus.benning(at)schiedsmann.de.

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