Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Was sind „Baulasten“? Ein typischer Fall:
Ein Grundstück ist zwar prinzipiell bebaubar, wegen der ungünstigen Lage gibt es aber keine direkte wegemäßige Erschließung. Dann kann zu Lasten eines benachbarten Grundstücks eine Baulast eingetragen werden, die dem Grundstück in der schlechten Lage ein Wegerecht einräumt, so dass doch gebaut werden darf. Eine Baulast setzt natürlich die Einwilligung des Grundstückseigentümers (der Grundstückeigentümerin) voraus, dessen (deren) Grundstück mit einer Baulast "belastet" wird. Sie wirkt aber auch für alle Rechtsnachfolger.
Wozu braucht man ein „Baulastenverzeichnis“?
Benötigt werden die Baulasten häufig dann, wenn auf einem Grundstück nicht alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden können.
Die Bauordung verwaltet all diese eingetragenen Baulasten im Baulastenverzeichnis. Diese Auskünfte erfolgen schriftlich und sind kostenpflichtig.
Bitte nutzen Sie dafür das Antragsformular.
Kontaktdaten
Telefon | 02571 920-253 |
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E-Mail-Adresse | kirsten.schultze-ueberhorststadt-grevende |
Raum | A 310 |