Inhalt anspringen
Fachdienst 2.2: Bauordnung und -beratung

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist immer dann sinnvoll, wenn Sie ein Grundstück erben oder kaufen wollen. Die Baulasten gelten auch für die Rechtsnachfolger. Sie sind ein bisschen vergleichbar mit Eintragungen im Grundbuch.

Beschreibung

Was sind „Baulasten“? Ein typischer Fall:

Ein Grundstück ist zwar prinzipiell bebaubar, wegen der ungünstigen Lage gibt es aber keine direkte wegemäßige Erschließung. Dann kann zu Lasten eines benachbarten Grundstücks eine Baulast eingetragen werden, die dem Grundstück in der schlechten Lage ein Wegerecht einräumt, so dass doch gebaut werden darf. Eine Baulast setzt natürlich die Einwilligung des Grundstückseigentümers (der Grundstückeigentümerin) voraus, dessen (deren) Grundstück mit einer Baulast "belastet" wird. Sie wirkt aber auch für alle Rechtsnachfolger.

 

Wozu braucht man ein „Baulastenverzeichnis“?

Benötigt werden die Baulasten häufig dann, wenn auf einem Grundstück nicht alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden können.

Die Bauordung verwaltet all diese eingetragenen Baulasten im Baulastenverzeichnis. Diese Auskünfte erfolgen schriftlich und sind kostenpflichtig. 

Bitte nutzen Sie dafür das Antragsformular.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Raum A 310

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise