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Abgeschlossenheitsbescheinigung WEG 

Wenn Sie Ihr Gebäude sowie Ihr Grundstück in Wohnung- und Teileigentum aufteilen möchten, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die einzelnen Einheiten in sich abgeschlossen sind.
Diese Bescheinigung nennt sich "Abgeschlossenheitsbescheinigung". Sie wird beispielsweise benötigt, wenn Wohnungen eines Mehrfamilienhauses einzeln verkauft werden sollen.

Bei Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt keine planungs- und bauordnungsrechtliche Prüfung.

Der Antrag kann durch

  • den*die Eigentümer*in,
  • eine erbbauberechtigte Person,
  • oder jede andere Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht,

gestellt werden.

Wenn sie Fragen im Vorfeld haben, steht Ihnen der Fachdienst Bauordnung und -beratung gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Um herauszufinden, wer für Ihre Adresse zuständig ist, können Sie sich unter Download/Links die Karte "Zuständigkeitsbereiche" anschauen. Wenn Sie nicht sicher sind, wer die richtige Ansprechperson ist, wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Kontaktdaten

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Telefon  02571 920-590
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