Werbeanlagen
Werbeanlagen sind Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder für Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
Für die meisten Werbeanlagen ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Weiterhin ist das Anbringen/Aufstellen von Werbeanlagen in Bereichen von Bebauungsplänen und Satzungen eingeschränkt. Auch für den Außenbereich gelten besondere Regeln.
Wenn Sie wissen möchten, ob für Ihre Werbeanlage eine Baugenehmigung erforderlich ist, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Um herauszufinden, wer für Ihre Adresse zuständig ist, können Sie sich unter Download/Links die Karte "Zuständigkeitsbereiche" anschauen. Wenn Sie nicht sicher sind, wer die richtige Ansprechperson ist, wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Das erforderliche Antragsformular erhalten Sie im Bauportal NRW (siehe Download/Links).
Kontaktdaten
Telefon | 02571 920-590 |
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E-Mail-Adresse | bauordnungstadt-grevende |