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Fachdienst 2.2: Bauordnung und -beratung

Wohnungsvermittlung

Die Wohnbauförderung unterstützt Wohnungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaffung einer ihren wirtschaftlichen Verhältnissen endsprechenden Wohnung.

Beschreibung

Sie suchen eine Wohnung?
Es steht Ihnen eine Wohnungsvermittlung des Wohnungsförderungsamtes zur Verfügung. Im Rahmen der aktiven Wohnungsvermittlung können Sie sich in der „Wohnungssuchenden-Datei“ registrieren lassen.

Welche Aufgaben hat die Wohnungsvermittlungsstelle?
Die Wohnungsvermittlungsstelle unterstützt Menschen, die dringend eine Wohnung suchen. Besonders unterstützt werden zum Beispiel Schwangere und Menschen mit Behinderung. Auch andere Personen können Unterstützung bekommen. Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung besteht jedoch nicht.

Wer entscheidet über die Vergabe einer Wohnung?
Letztlich liegt die Entscheidung über die Vergabe einer Wohnung bei der Vermieterin oder dem Vermieter. Dies gilt auch dann, wenn Sie für eine Wohnung vorgeschlagen werden. Bis zu einer erfolgreichen Vermittlung muss daher mit Wartezeiten gerechnet werden. Daher sollten Sie sich auch selbst um eine geeignete Wohnung bemühen und Kontakt mit Wohnungseigentümern aufnehmen.

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