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Fachdienst 2.2: Bauordnung und -beratung

Zinssenkung bei der NRW Bank

Antrag auf Erteilung einer Zinsvergünstigung für die NRW.Bank

Beschreibung

Sie haben von der NRW.Bank einen Antrag auf Zinssenkung erhalten?

Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmer -Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen- in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen.

 

In welcher Höhe können die Zinsen gesenkt werden?

Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer abhängig. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten oder auch direkt bei der NRW.Bank.

 

Sie möchten sich zusätzliche Wege ersparen?

Um Ihnen Wege zu ersparen, ist die Wohnbauförderung der Stadt Greven, für die in diesem Verfahren erforderliche Einkommensbescheinigung, ihr Ansprechpartner.

 

Welche Gesetze dienen als Grundlage?

Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist.

 

Rufen Sie mich vor dem Erstgespräch an!

Da für die Berechnung sehr individuelle Nachweise erforderlich sein können, empfehlen ich Ihnen zuvor mit mir telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Zinssenkung bei der NRW Bank

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise