Antrag auf Zinssenkung leicht gemacht
Sie sind Besitzer einer Eigentums-Wohnung oder von einem Haus und haben ein Darlehen von der NRW Bank bekommen. Das sind öffentliche Mittel. Sie bezahlen für dieses Darlehen niedrige Zinsen. Alle 3 oder 5 Jahre schreibt Ihnen die NRW Bank einen Brief. Sie möchte wissen, wie viel Geld die ganze Familie im Monat bekommt.
Die Über-Prüfung nennt man Antrag auf Zins-Senkung. Dafür ist das Amt für Wohn-Bau-Förderung zuständig.
Was muss ich tun, wenn ich aufgefordert werde einen Zins-Senkungs-Antrag zu stellen?
Rufen Sie im Rathaus die Sachbearbeiterin Frau Kirsten Schultze-Ueberhorst an (Telefon-Nummer: 02571/920 253).
Wir besprechen dann, was Sie alles mitbringen müssen.
Muss ich den Antrag persönlich beim Amt abgeben?
Es ist immer schwierig, Ihr Einkommen genau auszurechnen. Vorher muss man viele Fragen klären. Ein persönliches Gespräch bei uns ist da immer am besten!
Wo sind die Einkommensgrenzen?
Die Grenze für Ihr Einkommen wird von uns ausgerechnet. Es gibt einen Grund-Betrag und zusätzliche Beträge. Zum Schluss vergleichen wir Ihre Einkommens-Grenze und Ihr Jahres-Einkommen. Dafür ist wichtig: Wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. Haben Sie erst vor kurzer Zeit geheiratet?
- Erziehen Sie ein Kind alleine?
- Haben Sie eine Behinderung?
Bringen Sie uns die entsprechenden Papiere mit. Wir berechnen dann Ihr Einkommen!
Kontaktdaten
Telefon | 02571 920 253 |
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E-Mail-Adresse | Kirsten.Schultze-UeberhorstStadt-Grevende |
Raum | A 310 |