Neubau und Erneuerung von Verkehrsflächen (Straßenbaubeiträge)
Die Bürgerversammlung – dabei sein lohnt sich
Bevor wir mit größeren Baumaßnahmen beginnen, informieren wir die Anlieger in einer Bürgerversammlung über das anstehende Projekt. Ihnen werden die Ausbauplanungen vorgestellt und die Auswirkungen wie die geplante Bauzeit und die Beeinträchtigungen, die bei derartigen Bauprojekten unvermeidbar sind, erläutert. Zudem wird die Projektleitung der Stadtverwaltung vorgestellt, damit Sie Ihre/n Ansprechpartner/in rechtzeitig kennen.
Neubau und Erneuerung von Verkehrsflächen
Die Kosten des Neubaus und der Erneuerung von Verkehrsflächen tragen sowohl die Stadt, als auch die Eigentümer der durch die neue oder erneutere Straße erschlossenen Grundstücke.
Die Notwendigkeit und die Höhe der Beiträge führen bei manchen Eigentümer(inne)n zu Unmut. Bedenken Sie aber bitte folgendes: Zu der Erhebung von Beiträgen ist die Stadt nach Bundes- oder Landesrecht verpflichtet.
Der Neubau oder die Erneuerung bietet Ihnen jedoch erhebliche Vorteile. In Neubaugebieten beispielsweise ist die Erschließung Voraussetzung dafür, dass Ihr Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Durch eine Erneuerung Ihrer Straße erhalten Sie nicht nur eine wesentlich ansprechendere Optik. Die Straßen sind für lange Zeit wieder gegen Schäden gesichert, auf dem neuesten Stand der Technik und steigern damit den Gebrauchswert Ihres Grundstücks.
Wie hoch die Straßenbaubeiträge sind, lässt sich im Vorfeld nie genau sagen, da dies von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist.
- Neubau
Der Neubau von Straßen ist um einiges teuerer als der Ausbau bereits vorhandener Straßen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Anteil an den Gesamtkosten, den die Grundstückseigentümer zu tragen haben, ist sehr hoch. Das ist leicht erklärbar, da die anliegenden Grundstücke durch diese Maßnahme erst zu bebaubaren Grundstücken werden. - Erneuerung
Die Erneuerung von Straßen wird nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG NRW) abgerechnet. Hier richtet sich Ihr Anteil danach, um welche Art von Maßnahme, z.B. Erneuerung der Beleuchtung, Straßensanierung, Gehwegsanierung, es sich handelt. Zudem ist die Kostenbeteiligung abhängig von dem Nutzungsverhältnis der Verkehrsflächen zwischen den Anliegern und anderen Verkehrsteilnehmern also der Verkehrsbedeutung der Straße.
Erschließungskosten – bei der Finanzierung oft vergessen
Unsere Erfahrung zeigt, dass Eigentümer/innen bei der Finanzierung des Eigenheims ausgerechnet die Erschließungsbeiträge häufig außer Acht lassen. Erschließungsbeiträge belaufen sich je nach Grundstücksgröße und Maßnahme schnell auf etliche Tausend Euro und so kann die Nichtbeachtung dieser Kosten bei der Finanzierung ein böses Erwachen zur Folge haben.
Unser Tipp: Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei unseren Ansprechpartner(inne)n nach der voraussichtlichen Höhe der Erschließungskosten.
Erschließungskostenbescheinigung
Im Rahmen der Finanzierung verlangen Banken häufig nach einer Erschließungskostenbescheinigung. Soweit Sie durch öffentliche Mittel gefördert werden, müssen Sie diese Bescheinigung vorlegen.
Sie erhalten die Erschließungskostenbescheinigung bei unseren Ansprechpartner(innen).
Gebühren
Das Ausstellen einer Erschließungskostenbescheinigung ist gebührenpflichtig und kostet 24 Euro.
Rechtsgrundlagen
- § 123 bis 135 Baugesetzbuch (BauGB)
- Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Greven
- § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für städtebauliche Maßnahmen der Stadt Greven
Links und Downloads
Zuständige Mitarbeiter/innen
Organisationseinheiten
- URL der Website
- https://www.greven.net/vv/produkte/147080100000020093.php
- letzte Änderung
- 15.02.2019 10:47
- Erstelldatum
- 13.03.2014 15:29
- Druckdatum
- 02.04.2023 07:59