Neubau und Erneuerung von Verkehrsflächen (Straßenbaubeiträge)
Gebühren
Das Ausstellen einer Erschließungskostenbescheinigung ist gebührenpflichtig und kostet 24 Euro.
Rechtsgrundlagen
- § 123 bis 135 Baugesetzbuch (BauGB)
- Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Greven
- § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für städtebauliche Maßnahmen der Stadt Greven