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Geschäftsbereich Verkehr und Grün

Neubau und Erneuerung von Verkehrsflächen (Straßenausbaubeiträge)

Bei der Erneuerung (oder Erweiterung bzw. Verbesserung) von Verkehrsflächen handelt es sich um große Projekte. Von der Planung über die Durchführung bis zur Refinanzierung sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern ist uns dabei sehr wichtig.

Beschreibung

Die Bürgerversammlung - dabei sein lohnt sich

Bevor wir mit größeren Baumaßnahmen beginnen, informieren wir die Anlieger in einer Bürgerversammlung über das anstehende Projekt. Ihnen werden die Ausbauplanungen vorgestellt und die Auswirkungen wie die geplante Bauzeit und die Beeinträchtigungen, die bei derartigen Bauprojekten unvermeidbar sind, erläutert. Zudem wird die Projektleitung der Stadtverwaltung/Technischen Betriebe vorgestellt, damit Sie Ihre/n Ansprechpartner/in rechtzeitig kennen. Die Bürgerversammlung wird seit der Corona-Pandemie per Videokonferenz durchgeführt. Dieses Format hat sich sehr bewährt.

Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von Verkehrsflächen

Die Kosten der Baumaßnahme tragen sowohl die Stadt, als auch die Eigentümer der durch die erneuerte Straße erschlossenen Grundstücke.
Die Notwendigkeit und die Höhe der Beiträge führen bei manchen Eigentümer*innen zu Unmut. Bedenken Sie aber bitte folgendes: Zu der Erhebung von Beiträgen ist die Stadt nach Landesrecht verpflichtet.

Die Erneuerung bietet Ihnen jedoch erhebliche Vorteile. Durch eine Erneuerung Ihrer Straße erhalten Sie nicht nur eine wesentlich ansprechendere Optik. Die Straßen sind für lange Zeit wieder gegen Schäden gesichert, auf dem neuesten Stand der Technik und steigern damit den Gebrauchswert Ihres Grundstücks.

Wie hoch die Straßenausbaubeiträge sind, lässt sich im Vorfeld nie genau sagen, da dies von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist.

Die Erneuerung von Straßen wird nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG NRW) abgerechnet. Ihr Anteil richtet sich danach, um welche Art von Maßnahme, z.B. Erneuerung der Beleuchtung, Straßensanierung, Gehwegsanierung, es sich handelt. Zudem ist die Kostenbeteiligung abhängig von dem Nutzungsverhältnis der Verkehrsflächen zwischen den Anliegern und anderen Verkehrsteilnehmern, also der Verkehrsbedeutung der Straße.

Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge

Das Land NRW fördert aktuell Straßenausbaumaßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie „Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen“. Bei Erfüllung der Voraussetzungen (z.B. politischer Beschluss ab dem 01.01.2018) übernimmt das Land NRW 100% des Anteils der Beitragspflichtigen (Ihren Anteil!) an der Straßenausbaumaßnahme. Den entsprechenden Fördermittelantrag stellen wir für Sie.

Neubau und Erneuerung von Verkehrsflächen (Straßenausbaubeiträge)