Beschreibung
Bei der Genehmigung von Werbung im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis müssen die privaten Interessen mit dem öffentlichen Interesse abgewogen werden. Auf Straßenflächen und Gehwegen gilt es die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
In Greven wird unterschieden zwischen Plakatwerbung und Bannerwerbung:
- Plakatwerbung
Plakatwerbung wird nicht direkt von der Stadt Greven genehmigt, sondern zentral von Greven Marketing e.V. geprüft und genehmigt. Weitere Hinweise finden sie unter Links / Downloads. - Bannerwerbung
Grundsätzlich wird Bannerwerbung nur für Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes Greven erlaubt. Um das Stadtbild nicht übermäßig mit Werbung zu überfrachten, werden Banner im Allgemeinen 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung erlaubt.
Innerhalb des Stadtgebietes gibt es nur wenige Standorte für Banner. Sollten diese bereits belegt sein, muss der Antrag abgelehnt werden.