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Geschäftsbereich Verkehr und Grün

Werbung im öffentlichen Verkehrsraum

Selbstverständlich sollen für Vereine, Interessengemeinschaften und öffentliche Einrichtungen, Möglichkeiten geschaffen werden, über ihre Arbeit auch mit Werbeträgern wie z.B. Plakaten und Bannern zu informieren oder für ihre Veranstaltungen zu werben. Aber regelmäßig werden auch Beschwerden wegen übermäßigem und wildem Plakatieren von Bürgern im Ordnungsamt vorgetragen. Deshalb gilt es, „Spielregeln" zu finden, um die öffentlichen Straßen und das Wohnumfeld vor Verunreinigung und Verschandelung zu schützen.

Beschreibung

Bei der Genehmigung von Werbung im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis müssen die privaten Interessen mit dem öffentlichen Interesse abgewogen werden. Auf Straßenflächen und Gehwegen gilt es die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

In Greven wird unterschieden zwischen Plakatwerbung und Bannerwerbung:

  • Plakatwerbung
    Plakatwerbung wird nicht direkt von der Stadt Greven genehmigt, sondern zentral von Greven Marketing e.V. geprüft und genehmigt. Weitere Hinweise finden sie unter Links / Downloads.

  • Bannerwerbung
    Grundsätzlich wird Bannerwerbung nur für Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes Greven erlaubt. Um das Stadtbild nicht übermäßig mit Werbung zu überfrachten, werden Banner im Allgemeinen 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung erlaubt.
    Innerhalb des Stadtgebietes gibt es nur wenige Standorte für Banner. Sollten diese bereits belegt sein, muss der Antrag abgelehnt werden.

Werbung im öffentlichen Verkehrsraum