Bei der Genehmigung von Werbung im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis müssen die privaten Interessen mit dem öffentlichen Interesse abgewogen werden. Auf Straßenflächen und Gehwegen gilt es die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
In Greven wird unterschieden zwischen Plakatwerbung und Bannerwerbung:
Name | Telefon | E‑Mail |
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Elisabeth Oelgeklaus | 02571 920-285 | elisabeth.oelgeklausstadt-grevende |
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